BLRH - Verfassungsklage nicht ausgeschlossen

Einen Angriff auf die Demokratie und Verfassungsbruch hat am Freitag die ÖVP erneut der Landesregierung vorgeworfen, nachdem der Landesrechnungshof nicht mehr jederzeit ins Buchhaltungssystem des Landes einsteigen kann. Eine Verfassungsklage schließt die ÖVP nicht aus.

Der Landesrechnungshof darf nur noch ins SAP-Buchhaltungssystem des Landes einsteigen, wenn es einen konkreten Prüfungsauftrag gibt. Er kann damit nicht mehr jederzeit, also uneingeschränkt prüfen. Das kritisierte der Landesrechnungshof vorige Woche. Die SPÖ argumentierte daraufhin, dass es datenschutzrechtliche Bedenken gebe. Auch SPÖ-Landtagspräsidentin Verena Dunst verteidigte die Einschränkung des Kontrollorgans und meinte, der Verfassungsgerichtshof stelle klar fest, dass es nur bei Prüfungsaufträgen ein Einsichtsrecht des Rechnungshofes gebe.

Thomas Steiner und Christoph Wolf von der ÖVP bei der Presskonferenz zum Landesrechnungshof

ORF

ÖVP-Landesparteiobmann Thomas Steiner und ÖVP-Landesgeschäftsführer Christoph Wolf

ÖVP widerspricht Argumenten klar

Diesen Argumenten widerspricht die ÖVP nun klar und zitiert dabei den Direktor des Landesrechnungshofes Andreas Mihalits. Auf Bitte der ÖVP ist Mihalits nun auf die Argumente des Landes eingegangen, und er sieht keinerlei rechtliche Grundlage für die umstrittene Einschränkung. ÖVP-Landesparteiobmann Thomas Steiner sagte dazu: „Es gibt kein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes, das einen anderen Standpunkt einnimmt als der Landesrechnungshof und auch wir. Klar ist auch aufgrund dieser Stellungnahme, dass es notwendig ist, dass dieser uneingeschränkte Zugang gewährleistet ist und dass auch keine datenschutzrechtlichen Problemstellungen dem entgegen stehen.“

Hinter Kontroll- und Hilfsorgan stehen

Die Argumente der Landesregierung entbehrten also jeder Grundlage. Schockierend sei auch, dass SPÖ-Landtagspräsidentin Verena Dunst die Zugangsbeschränkung verteidigt hatte, statt hinter dem Kontroll- und Hilfsorgan des Landtages zu stehen, sagte Landesgeschäftsführer Christoph Wolf: „Sie versteckt sich hinter einer Datenschutzverordnung, die mit diesem Thema überhaupt nichts zu tun hat, weil sie einfach keine Argumente dafür hat, warum sie eigentlich für den Landeshauptmann hier Partei ergreift.“

BLRH Bericht

BLRH/ORF

Die Conclusio aus der Rechtsmeinung des BLRH zu den Fragen der ÖVP (Teil 1)

BLRH Bericht

BLRH/ORF

Die Conclusio aus der Rechtsmeinung des BLRH zu den Fragen der ÖVP (Teil 2)

Personalaufstockung und Personalhoheit für Direktor

Auch Grünen-Sprecherin Regina Petrik kritisierte die Haltung der SPÖ-Landtagspräsidentin bei diesem Thema. Bei der von den Grünen und der ÖVP beantragten Sonderlandtagssitzung nächsten Donnerstag werde auch darüber zu reden sein, so Petrik. Für eine Änderung der Einschränkung bzw. des Rechnungshofgesetzes haben sich SPÖ und FPÖ bereits vorige Woche gesprächsbereit gezeigt. Sollte die Regierung aber gar nicht einlenken, sei eine Verfassungsklage nicht ausgeschlossen, so Wolf. Außerdem forderte die ÖVP am Freitag auch eine personelle Aufstockung des Landesrechnungshofes und die Personalhoheit für dessen Direktor.

SPÖ: Vorwürfe seien „haltlos“ und „reiner Polemik“

Die ÖVP spiele sich als „Schutzpatron des Rechnungshofes“ auf, was sie doch sehr verwundere, sagte am Freitag die SPÖ-Klubobfrau, Ingrid Salamon. Es sei die ÖVP gewesen, die jahrelang die Ausweitung der Prüfkompetenz des Landesrechnungshofs auf Gemeinden verhindert habe. Die jetzt von der Volkspartei geäußerten Vorwürfe seien „haltlos“, sagte Salamon, die von „reiner Polemik“ seitens der ÖVP spricht.

Link: