Gemeinnützige Organisationen bekommen Erbe

Wenn es um das Thema Testament geht, haben die Burgenländer laut der Initiative „Vergissmeinnicht“ großen Informationsbedarf. Sie will Menschen ansprechen, die sich vorstellen können, ihr Vermögen gemeinnützigen Organisation zu hinterlassen.

Die Burgenländer sind laut „Vergissmeinnicht“ im Österreichvergleich in Sachen Testament nicht gerade Vorreiter. Nur 22 Prozent der über 40-jährigen haben ein Testament - damit belegt das Burgenland im Bundesländervergleich den vorletzten Platz vor Tirol.

Symbolbild Testament

dpa/dpa-Zentralbild/Z6068 Hans Wiedl

Rund 60 Millionen Euro werden pro Jahr an gemeinnützige Organisationen vererbt

Menschen, die ihr Vermögen oder zumindest einen Teil davon einer gemeinnützigen Organisation spenden, könne man laut Statistik folgendermaßen beschreiben: „Der durchschnittliche Testamentsspender bedenkt zwischen drei und sieben Organisationen. Der Spender hat tendenziell einen religiösen Hintergrund und ist zu 90 Prozent alleinstehend“, so Markus Aichelburg von „Vergissmeinnicht“.

60 Millionen an Rotes Kreuz und Tierschutzhäuser

Es spenden tendenziell mehr Frauen als Männer. Die Höhe des vererbten Vermögens liegt zwischen 50.000 und 100.000 Euro. Laut einer Umfrage von „Vergissmeinnicht“ können sich 14 Prozent der Burgenländer vorstellen, ihr Vermögen oder zumindest einen Teil davon gemeinnützigen Organisationen zu hinterlassen.

Nina Stern herzt Hundewelpen

ORF

Tierschutzhäuser bekommen regelmäßig Geld vererbt

Im Vorjahr wurden bundesweit 60 Millionen Euro testamentarisch an gemeinnützige Organsationen wie Rotes Kreuz oder Tierschutzhäuser gespendet. Zur Initiative „Vergissmeinnnicht“ gehören auch kleinere Organsationen im Burgenland wie der Sterntalerhof oder die mobile Kinderkrankenpflege Moki. „Das wäre natürlich wunderbar, wenn die Initiative ‚Vergissmeinnicht‘ dazu beitragen könnte, dass sich auch im Burgenland der eine oder andere denkt: Ich könnte da etwas Gutes tun“, sagt Doris Zoder-Spalek von Moki Burgenland.

Eigenhändiges oder fremdhändiges Testament

Egal, wem man etwas hinterlassen möchte: Rein formal unterscheiden Juristen zwischen eigenhändigen und fremdhändigen Testamenten: „Das eigenhändige Testament sieht vor, dass man es selbst verfasst, also eigenhändig geschrieben und eigenhändig unterschreibt, dann ist es formwirksam“, sagte Notar Heinz Manninger. Zeugen sind dafür nicht erforderlich, im Gegensatz zum fremdhändigen Testament, bei dem drei Zeugen unterschreiben müssen, die nicht im Testament als Erben genannt sein dürfen.