Esterhazy-Schätze: Unerwartete Wende

Im Prozess der Esterhazy Privatstiftung gegen den ungarischen Staat hat es am Budapester Hauptstädtischen Gericht eine unerwartete Wende gegeben: Anstelle des angekündigten Urteils setzte der Richter den Zivilprozess aus.

Dabei berief sich der Richter auf die am 25. Februar - drei Tage nach der letzten Verhandlung - verabschiedete neue Regierungsverfügung, die im Zusammenhang mit dem Restitutionsverfahren steht.

Burg Forchtenstein

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260 Kunstwerke wurden 1919 von Forchtenstein nach Budapest gebracht

Dieses Verfahren sei laut Richter eine Vorbedingung in einem Prozess, so dass zunächst dort eine Entscheidung fallen müsse. Die Regelung des Schicksals der Esterhazy-Schätze könnte damit laut Stiftung in unabsehbare Entfernung rücken. Dies sei weder für die Betroffenen noch für die Öffentlichkeit und die Museen von Vorteil. Die Esterhazy-Privatstiftung bekräftigte erneut ihren Standpunkt, auch in Zukunft um Verhandlungen bemüht zu sein.

In dem 2017 durch die Stiftung angestrengten Verfahren ging es um die Klärung des Eigentümerrechtes von mehr als 260 Kunstobjekten der Esterhazy-Schatzkammer der Burg Forchenstein.

260 Kunstgüter wurden 1919 während der ungarischen Räterepublik in das Kunstgewerbemuseum nach Budapest gebracht, wo sie auch nach dem Sturz der Republik laut Deposit-Vertrag verblieben. Fürst Paul Esterhazy habe laut Esterhazy-Gruppe im Jahre 1923 die Sammlung mit einer Deposit-Vereinbarung dem Museum als Leihgabe zur Verfügung gestellt, wobei das Eigentümerrecht auch weiterhin der Familie Esterhazy gehörte.

Prozess gegen den ungarischen Staat

Auf Beschluss der ungarischen Regierung wurden Teile der Sammlung 2016 aus dem Budapester Museum in das Esterhazy-Schloss in der Stadt Fertöd verlegt. Danach strengte die Stiftung einen Prozess gegen den ungarischen Staat an, da die Sammlung laut Vertrag nur im Museum aufbewahrt werden dürfe.

Schloss Esterhaza in Fertöd

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Das Esterhazy-Schloss in Fertöd

2013 hatte die ungarische Regierung angeordnet, alle in staatlichen Museen aufbewahrten Kunstschätze auf ihre Herkunft zu überprüfen. Objekte, bei denen das Eigentümerrecht des Staates nicht eindeutig nachweisbar war, sollten dem rechtmäßigen Eigentümer zurückerstattet werden. Auf der Basis dieser Verordnung strengte die Esterhazy-Gruppe 2017 das Zivilverfahren in Ungarn an. Damals lag die Beweislast beim ungarischen Staat. Entscheidungsträger blieb wie zuvor der für kulturelles Erbe verantwortliche Minister, aktuell der Kanzleramtsminister.

Minister entscheidet über Kulturgüter

Nach einer neuen Regierungsverfügung vom Februar 2019 entscheidet nach wie vor die ungarische Nationale Vermögensverwaltung AG, ob das beanspruchte Eigentümerrecht ohne Zweifel nachweisbar ist. Trifft das zu, bedeutet die Entscheidung über den Eigentümeranspruch noch nicht die Rückgabe der betroffenen Kunstgegenstände. Der zuständige Minister kann weiter entscheiden, ob er die zurückgegebenen Kulturgüter unter Schutz stellt und diese nur mit Genehmigung und nur zu kulturellen Zwecken Ungarn verlassen dürfen.