Karfreitag bleibt für öffentlich Bedienstete frei

Der Karfreitag bleibt im Burgenland für die meisten öffentlich Bediensteten frei. So haben die beim Land Burgenland Beschäftigten weiterhin gänzlich frei. Laut dem Gemeindevertreterverband gilt das auch für die Mitarbeiter aller 171 Gemeinden.

Ob evangelisch oder nicht spielt keine Rolle - es kommt darauf an, wo man arbeitet. Die Mitarbeiter beim Land Burgenland hatten am Karfreitag schon bisher frei und werden auch weiterhin frei haben. Die Regelung, die die Bundesregierung im Nationalrat für die meisten anderen Österreicher durchgesetzt hat, gilt für sie nicht. Laut Auskunft des Landes bleiben jedoch die Servicestellen im Landhaus sowie in den Bezirkshauptmannschaften geöffnet.

GVV spricht von wohlerworbenem Recht

Auch die Mitarbeiter der 171 burgenländischen Gemeinden dürfen sich aller Voraussicht nach über einen zusätzlichen freien Tag freuen. Der Geschäftsführer des sozialdemokratischen Gemeindevertreterverbands (GVV), Herbert Marhold, spricht von einem wohlerworbenen Recht. „Es war so, dass in den 90er Jahren eine Regelung getroffen wurde, dass das Land und die Gemeinden am Karfreitag ihren Mitarbeitern frei geben. Das ist immer so eingehalten worden, und ich sehe jetzt keinen Grund, auch rechtlich nicht, warum man von dieser Regelung, die im Burgenland sehr gut funktioniert hat, abgehen sollte“, so Marhold.

Auch der Geschäftsführer des ÖVP-Gemeindebundes, Stefan Bubich, geht davon aus, dass alle Gemeindebediensteten im Burgenland frei bekommen so wie in Eisenstadt. Das kündigte Bürgermeister Thomas Steiner (ÖVP) am Sonntag an und sorgte damit österreichweit für Aufsehen - mehr dazu in Karfreitag: Steiner gibt Mitarbeitern frei. Am Montag stellte sich jedoch heraus, dass im Burgenland die meisten öffentlich Bediensteten ohnehin freihaben.

Aber nicht alle öffentlich Bediensteten haben ein verlängertes Osterwochenende. Bei der Burgenländischen Gebietskrankenkasse gibt es keine Sonderregelung. Dort gilt die neue, allgemeine Regelung mit dem Recht, einen Urlaubstag zu nehmen.

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