Caritas stellt Flüchtlingsberatung ein
Generell sind für die Rechtsberatung von Flüchtlingen österreichweit die Diakonie sowie die Volkshilfe zuständig. Entsprechende Verträge zwischen den beiden Institutionen und dem zuständigen Innenministerium wurden 2015 geschlossen. Die Rechtsberatung der Caritas Burgenland verstand sich als zusätzliches Service für Flüchtlinge, insbesondere in den Asylunterkünften der Caritas im Burgenland.
Bedarf an Rechtsberatungen zurückgegangen
Seit dem Jahr 2015 sind die Flüchtlingszahlen wieder stetig zurückgegangen, wodurch sich auch der Bedarf geändert hat. Man habe die Hilfsleistungen daher entsprechend angepasst, sagte Caritas-Sprecherin Ulrike Kempf. Ein großer Teil der Flüchtlingsunterkünfte sei zusammengefasst oder stillgelegt worden. Entsprechend habe sich auch der Bedarf an Rechtsberatungen reduziert, so Kempf.
8.000 Euro für Flüchtlingsbetreuung gespendet
Gleichzeitig habe man feststellen müssen, dass auch der Spendeneingang für Flüchtlingsbetreuung drastisch gesunken sei, sagte Kempf. Im Vorjahr wurden im Burgenland ingesamt 8.000 Euro explizit für die Flüchtlingsbetreuung an die Caritas gespendet. Demgegenüber stehen Kosten von rund 100.000 Euro pro Jahr, die alleine das Zusatzservice der Rechtsberatung ausmachte. Bei den finanziellen Spenden gelte außerdem immer der Spenderwille, sagte Caritas-Sprecherin Kempf. Das bedeute, dass Geld, das für einen bestimmten Zweck, etwa für die Inlandshilfe, gespendet wurde, nicht einem anderen Zweck zugeführt werden kann, sagte Kempf. Spendengelder können also nicht einfach umgeschichtet werden, um zum Beispiel die Rechtsberatung weiter aufrecht zu erhalten.
Kosten von rund 100.000 Euro pro Jahr
Alleine die Caritas-Rechtsberatung für Flüchtlinge machte im Burgenland pro Jahr rund 100.000 Euro aus. Dass auch andere Rechtsberatungsangebote der Caritas, etwa die Familienberatung, etroffen seien, wurde zurückgewiesen. Es gehe rein um die Rechtsberatung für Flüchtlinge, hieß es. Das Service kann noch bis zum 31. März in Anspruch genommen werden. Was das für die drei beschäftigten Juristen und ihre Arbeitsplätze bedeutet ist vorerst unklar.