A4-Prozess: Lebenslange Haftstrafen gefordert

Die ungarische Staatsanwaltschaft will im Parndorf-Prozess um die 71 toten Flüchtlinge auf der A4 lebenslange Haftstrafen ohne Möglichkeit auf vorzeitige Freilassung für die vier Hauptangeklagten fordern. Diese wurden in erster Instanz zu 25 Jahren Gefängnis verurteilt.

Nur dem Zweitangeklagten solle die Möglichkeit auf vorzeitige Freilassung gewährt werden, hieß es. Auch im Falle der übrigen Angeklagten beantragte die Staatsanwaltschaft höhere Haftstrafen, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, György Lörinczy. Diese waren in erster Instanz zu Freiheitsstrafen von drei bis zwölf Jahren verurteilt worden. Das Gericht in Kecskemet war bei seinen Urteilen von jeweils 25 Jahren für die vier Hauptangeklagten unter dem von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafmaß geblieben - mehr dazu in Urteile im A4-Prozess.

71 Flüchtlinge erstickten in Kühl-Lkw

Bei den vier Männern handelt es sich nach Erkenntnissen der Anklagebehörde um den Kopf der Schlepperbande, seinen Stellvertreter sowie den Fahrer des Kühl-Lkws, in dem die 71 Menschen im August 2015 erstickten, und den Lenker des Begleitautos. In dem hermetisch verschlossenen Kleinlaster hatten die Flüchtlinge - unter ihnen vier Kinder - unterwegs durch Schreien und Klopfen auf ihre Notsituation aufmerksam gemacht. Der Fahrer bemerkte es zwar, hielt aber nicht an.

Die Menschen aus Syrien, dem Irak und Afghanistan starben am 26. August 2015 noch auf ungarischem Gebiet. Ihre Leichen wurden einen Tag später in einer Pannenbucht der Ostautobahn (A4) bei Parndorf im Burgenland abgestellten Lkw entdeckt - mehr dazu in 71 Flüchtlinge im Schlepper-Lkw gestorben. Ein Termin für die neue Verhandlung am Gericht in Szeged ist noch nicht bekannt.