Lohn- und Sozialdumping: AK fordert Taten
Die aktuellen Zahlen würden belegen, dass nur zehn Prozent der wegen Lohn- und Sozialdumping verhängten Strafen auch eingehoben werden könnten, betonte der burgenländische Arbeiterkammerpräsident Gerhard Michalitsch erneut bei der Tagung der Bundesarbeiterkammer in Stegersbach. Es sei praktisch unmöglich von ausländischen Firmen die Strafe einzutreiben - mehr dazu in AK: Mehr tun gegen Lohn- und Sozialdumping. Schuld daran sei vor allem die fehlende Rechtshilfe im Ausland. Dadurch würden die Verfahren meistens länger als die Verjährungsfristen dauern, so Michalitsch. Er fordert daher gesetzliche Änderungen.
ORF
Anderl: Situation verschärfe sich
Die geplante Zusammenlegung der Sozialversicherungsanstalten verschärfe die Situation im Lohn- und Sozialdumping weiter, sagte die Präsidentin der Bundesarbeiterkammer Renate Anderl bei der Tagung. „Die Beitragsprüfung solle von der Sozialversicherung zu den Finanzämtern wandern. Finanzämter haben aber einen eingeschränkten Prüfungsauftrag - die schauen sich an, wie die Steuern eingehoben werden“, erklärte Anderl. Damit sei Lohn- und Sozialdumping Tür und Tor geöffnet, weil die Überprüfung so wie sie jetzt passiere, nicht mehr gegeben sei.
Weitere Forderungen der AK sind eine Verlängerung der Verjährungsfristen auch bei der Einhebung von Sicherheitsleistungen, ein Beschäftigungsverbot für ausländische Firmen, solange ein Verfahren wegen Lohn- und Sozialdumping anhängig ist und eine EU-weite zentrale Arbeitsmarktbehörde als Schiedsstelle.