VfGH prüft burgenländische Mindestsicherung

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) prüft ab Montag die burgenländische Mindestsicherung. Das Burgenland hat, ähnlich wie Oberösterreich, zwei Einschänkungen der Mindestsicherung beschlossen. Nun prüft der VfGH.

Eine Familie im Burgenland hat durch die vor rund eineinhalb Jahren beschlossene Neuregelung der Mindestsicherung weniger Geld bekommen und dagegen Beschwerde erhoben. Das Landesverwaltungsgericht hat die Beschwerde abgewiesen. Daraufhin hat die Familie den Verfassungsgerichtshof, kurz, VfGH angerufen.

„Das ist eine sozial gerechte Maßnahme“

Der für Soziales zuständige Landesrat Norbert Darabos (SPÖ) hoffte, dass die Regelung vor dem Höchstgericht hält - mehr dazu in Mindestsicherung: Für Darabos „guter Ansatz“. Man habe viele Gespräche mit Menschen im Land geführt, die sagen würden, dass sie so wenig Pension hätten und die Relation dann nicht passe. „Das ist keine unsoziale Maßnahme, sondern aus meiner Sicht eine sozial gerechte, weil da kommt ja auch noch das Kindergeld dazu und so weiter“, so Darabos. Es sei nicht so, dass diese Maßnahme damals unsozial gewesen sei.

Ergebnis soll in den kommenden Wochen vorliegen

Das Burgenland bezahlt pro Haushalt maximal 1.500 Euro aus. Außerdem müssen Antragsteller fünf Jahre in Österreich gelebt haben, um den vollen Anspruch zu haben. Der Verfassungsgerichtshof prüft nun, ob diese Punkte im Einklang mit den geltenden Bundesgesetzen und der Verfassung stehen. Ein Erkenntnis wird in den kommenden drei Wochen erwartet.

Im März hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) die Regelung der Mindestsicherung in Niederösterreich aufgehoben. Die von der Aufenthaltsdauer abhängige Wartefrist und die Deckelung der Höhe waren verfassungswidrig. Das Burgenland wünscht sich grundsätzlich eine bundesweite Vereinheitlichung der Mindestsicherung, so Norbert Darabos. Allerdings habe die Bundesregierung den Ländern bisher keinen entsprechenden Entwurf vorgelegt.

Grüne: Vor dem Gesetz alle Menschen gleich

Die Grünen sehen sich in ihrer Kritik am burgenländischen Mindestsicherungsgesetz bestätigt. Landessprecherin Regina Petrik hatte davor gewarnt, dass die Deckelung auf 1.500 Euro und die Ungleichbehandlung aufgrund der Länge des Aufenthalts im Burgenland verfassungswidrig sei. Es sei gut, dass es nun eine eingehende Prüfung gebe, ob es auch im Burgenland zu gelten habe, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich seien, egal, wie lange sie schon hier leben würden, sagte Petrik.

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