LVwG: Dachverband für neue Ausschreibung

Das laufende Bestellungsverfahren für den neuen Präsidenten des Landesverwaltungsgerichts (LVwG) sorgt für Kritik. Der Dachverband der Verwaltungsrichter veröffentlichte einen offenen Brief an die Landesregierung.

Zuletzt hatte die ÖVP beim laufenden Bestellungsverfahren für den neuen LVwG-Präsidenten „Postenschacher“ geortet. Im offenen Brief des Dachverbands der Verwaltungsrichter am Donnerstag trat der Dachverband für eine Wiederholung des Ausschreibungsverfahrens ein.

Bewerbungsfrist endete am 6. August

Die Bewerbungsfrist für die Nachfolge des noch amtierenden LVwG-Präsidenten, Manfred Grauszer, hatte am 6. August geendet. Laut „Kurier“ soll die Büroleiterin von Landeshauptmann Hans Niessl (SPÖ) dabei die besten Karten haben. Grauszer soll im kommenden Jahr in den Ruhestand gehen.

Präsidenten „aus dem Kreis der Richterschaft“

Der Dachverband der Verwaltungsrichter sprach sich in seinem Schreiben dafür aus, dass die Ernennung eines Präsidenten „aus dem Kreis der Richterschaft erfolgt, wie dies nicht nur bei den ordentlichen Gerichten in Österreich, sondern praktisch in allen europäischen Ländern selbstverständlich ist“. Weiters sei „das Auswahlverfahren jenem richterlichen Gremium zu übertragen, welches die Auswahl neuer Richterinnen und Richter vornimmt“.

Appell: Ausschreibungsverfahren wiederholen

Beim Besetzungsverfahren seien durch das vorgegebene Höchstalter von 40 Jahren viele geeignete Bewerber ausgeschlossen worden. Das Alterslimit stelle eine „unzulässige Altersdiskriminierung“ dar. Weiters sei es „für österreichische Verhältnisse wohl einzigartig“, dass eineinhalb Jahre vor dem Ruhestand des jetzigen Präsidenten „derart kurzfristig die Nachbesetzung in die Wege geleitet wird“. Der Dachverband appellierte, das Ausschreibungsverfahren unter Rahmenbedingungen zu wiederholen, die gewährleisten würden, dass der am besten geeignetste Bewerber ausgewählt werde.

Hearing durch unabhängiges Beratungsunternehmen

Seitens der Landesregierung wurde mitgeteilt, dass es insgesamt zehn Bewerber gebe. Nach einem Hearing durch ein unabhängiges Personalberatungsunternehmen komme es zu einer Objektivierungssitzung, bei welcher der Präsident des Landesgerichts Eisenstadt, Karl Mitterhöfer, den Vorsitz habe. Danach ergehe ein Vorschlag an die Landesregierung, welche schließlich die Entscheidung treffe. Das Höchstalter von 40 Jahren sei eine allgemeine Anforderung (aufgrund des Burgenländischen Landesbeamten-Dienstrechtsgesetzes, Anm.), um in den Landesdienst aufgenommen zu werden.

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