„Millionen-Urteil“: Land geht in Revision

Das Land Burgenland geht in der Frage des „Millionen-Urteils“ im Zusammenhang mit dem Opernveranstalter Arenaria, der Teil der Esterhazygruppe ist, in Revision. Das bestätigte Landesrat Hans Peter Doskozil (SPÖ) am Dienstag.

Das Land Burgenland übergibt die Rechtsfrage der Arenaria-Klage an den Obersten Gerichtshof (OGH). Es geht um eine Million Euro Kulturförderungen, die Arenaria vom Land vor Gericht erstritt. Das Urteil der ersten Instanz wurde in der Folge auch vom Oberlandesgericht Wien bestätigt - mehr dazu in Land beruft gegen „Millionen-Urteil“ und Streit um Förderung: Urteil gegen Land bestätigt. Die Revision wurde vom Oberlandesgericht Wien zugelassen, da eine Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung vorliegt.

„Kein Widerspruch zur Grundsatzvereinbarung“

Die Entscheidung für die Revision stehe in keinem Widerspruch zur kürzlich unterzeichneten Grundsatzvereinbarung mit der Stiftungsgruppe Esterhazy, sondern stelle einen weiteren Schritt zur Bereinigung historischer Auffassungsunterschiede dar, so Doskozil - mehr dazu in Streit zwischen Esterhazy und Land beigelegt. Gerade die Schaffung von Rechtssicherheit solle dazu führen, dass künftig keine neuen Differenzen mehr entstünden.

Das Burgenland sei eines der ersten Bundesländer gewesen, das ein eigenes Kulturfördergesetz beschlossen habe. Bei der Vergabe der einzelnen Kulturförderungen sei das Land an den Haushalt gebunden und müsse die Grundsätze der Sparsamkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit beachten. Jährlich werden laut Doskozil mehr als 800 Förderansuchen abgewickelt.

Urteil mit Folgewirkungen

Das Urteil des Landesgerichts Eisenstadt werde sich auf die gesamte Kulturszene auswirken, greife nachhaltig in die Förderkulisse ein und treffe sowohl den Bund als auch die Länder im gleichen Ausmaß. Daher habe sich das Land Burgenland dazu entschieden, in der Rechtsfrage bezüglich der Förderanträge der Arenaria GmbH für die Jahre 2015 und 2016, eine ordentliche Revision an den Obersten Gerichtshof zu erheben, erklärte Doskozil.

Konkret gehe es um die Frage, ob es für die Verteilung eines begrenzten Kulturförderbudgets für die Vergabe von Förderungen konkrete und für jeden in Betracht kommenden Förderwerber transparente Richtlinien geben müsse, um sich nicht schon wegen deren Fehlens dem Vorwurf der Diskriminierung auszusetzen. Die Entscheidung dieser Rechtsfrage sei für die zukünftige Förderungsvergabe Praxis in der gesamten Republik Österreich von Bedeutung, da eine Rechtsprechung dazu bisher fehle, sagte Doskozil.

Keine Auswirkungen auf künftige Zusammenarbeit

Seitens Arenaria bzw. Esterhazy hieß es dazu, dass man stets betont habe, dass die Gerichte in streitigen Fragen herangezogen werden sollen. Dies entspreche den Grundsätzen des österreichischen Rechtsstaates.

„Das Oberlandesgericht Wien hat in seiner Urteilsbegründung zwar eine ordentliche Revision beim OGH zugelassen, Arenaria und Esterhazy glauben jedoch nicht, dass eine „erhebliche Rechtsfrage“ für die österreichische Rechtsordnung zu Entscheidung steht. Deshalb geht man auch eher davon aus, dass der OGH auf das Gesuch zur ‚Revision‘ nicht eingehen wird“, hieß es in einem Statement von Arenaria und Esterhazy am Dienstag.

Da die fraglichen Entscheide noch die alten Fördergesetze betreffen, seien die laufenden und zukünftigen Fördergesuche und Kooperationen davon nicht betroffen. Man sei zuversichtlich, dass der eingeschlagene Weg der guten Zusammenarbeit mit dem Land Burgenland uneingeschränkt fortgesetzt werde.