A4-Prozess: Abhörprotokolle belasten Angeklagte

Abhörprotokolle, welche die Hauptangeklagten belasten, sind in Kecskemet beim Prozess um das A4-Flüchtlingsdrama vorgespielt worden. Die Verhandlung war am Montag fortgesetzt worden.

Der Prozess gegen eine Schlepperbande, die für den Erstickungstod von 71 Flüchtlingen auf der Ostautobahn (A4) verantwortlich sein soll, wurde am Montag, am Gericht im südungarischen Kecskemet mit der Anhörung des Drittangeklagten fortgesetzt. Dieser hat die in der Anklageschrift formulierten Inhalte nicht akzeptiert.

Er habe keine Kenntnisse gehabt

Er habe nicht gewusst, dass in dem Kühl-Lkw auch Kinder und Frauen waren, da er bei deren Einsteigen nicht anwesend war. Er habe auch keine Kenntnisse darüber gehabt, dass die Insassen des Lkw nicht genug Luft bekamen.

Der Bulgare wies weiter zurück, dass er während des Transportes einem anderen Mitangeklagten Anweisungen gegeben hätte. Nach dem Stopp in Österreich habe er die Tür des Laderaumes des Fahrzeuges nicht geöffnet. Das wäre die Aufgabe des Chauffeurs gewesen, der für den Transport der geschmuggelten Personen zuständig war.

Mann als zurechnungsfähig bezeichnet

Dem Drittangeklagten wird qualifizierter Mord und Schlepperei im Rahmen einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen. Ihm droht eine lebenslange Haftstrafe. Medizinische Gutachten hatten den Mann als zurechnungsfähig bezeichnet, der die Folgen seiner Tat durchaus habe ermessen können.

Bekanntgabe von Abhörprotokollen

Die Verhandlung wurde am Dienstag mit der Einvernahme des Drittangeklagten fortgesetzt. Der Bulgare, der jede Schuld für den Erstickungstod der Migranten zurückwies, beschuldigte den Viert- und Fünftangeklagten. Es kam weiter zu Reaktionen von Mitangeklagten auf Aussagen des Drittangeklagten sowie zur Bekanntgabe von Abhörprotokollen, welche die Hauptangeklagten belasten.

Sei nicht seine Aufgabe gewesen

Der Viert- und Fünftangeklagte sollen nicht für die nötige Luftzufuhr im Lkw gesorgt zu haben, sagte der Drittangeklagte aus. Als „Vorläufer“ des Schlepperfahrzeuges sei es nicht seine Aufgabe gewesen, sich mit der Lüftungsfrage zu befassen, behauptete der 39-Jährige.

Staatsanwaltschaft: Abhörprotokolle belegen Schuld

Weiters kam es zum Abspielen von bereits bekannten Abhörprotokollen über Gespräche der Angeklagten während der Todesfahrt im August 2015. Diese sollen laut Staatsanwaltschaft die Schuld der Hauptangeklagten belegen. Aus den Protokollen hatte sich bereits im Vorfeld ergeben, dass der afghanische Hauptangeklagte den Tod der Migranten durchaus in Kauf genommen hätte. Er hatte den Fahrer des Todes-Lkw angewiesen, er solle die Flüchtlinge in einem Wald in Deutschland „abladen“. Die Abhörprotokolle dokumentierten die Brutalität der Bande, die selbst den Tod der Flüchtlinge in Kauf nahm. Das Abspielen von weiteren Abhörprotokollen wurde am Mittwoch fortgesetzt und schließlich beendet. Der Prozess um das Flüchtlingsdrama auf der A4 wird am 14., 15. und 16. Februar fortgesetzt.

Drei Angeklagte noch auf der Flucht

Angeklagt sind insgesamt 14 Personen: elf Bulgaren, zwei Afghanen sowie ein bulgarisch-libanesischer Staatsbürger, wobei zwei Bulgaren und ein Afghane noch auf der Flucht sind. Seit 21. Juni 2017 wird gegen Bandenchefs und Mitläufer in Kecskemet verhandelt. Sie sollen die Schuld für den grausamen Erstickungstod der Flüchtlinge aus Syrien, Afghanistan, dem Iran und dem Irak tragen. Der Kühl-Lkw mit den Leichen war im August 2015 an der Autobahn bei Parndorf im Burgenland entdeckt worden. Die Flüchtlinge, darunter auch vier Kinder, sind darin nach Angaben der Staatsanwaltschaft innerhalb von eineinhalb bis zwei Stunden noch auf ungarischem Staatsgebiet erstickt.

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