Messerstiche auf Nebenbuhler: Vier Jahre Haft

Weil er im März des Vorjahres in Mattersburg den neuen Freund seiner Ex-Freundin mit fünf Messerstichen lebensgefährlich verletzt haben soll, ist ein 21-Jähriger am Mittwoch in Eisenstadt zu vier Jahren unbedingter Haft verurteilt worden.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig: Die Anklägerin und die Rechtsvertreterin des Opfers, das sich als Privatbeteiligter dem Verfahren angeschlossen hatte, gaben keine Erklärung ab. Der 21-Jährige nahm das Urteil an. Ein Geschworenensenat verwarf die ursprünglich auf versuchten Mord lautende Anklage mit 8 zu 0 Nein-Stimmen und entschied mit 6 zu 2 Stimmen auf versuchten Totschlag.

Der 21-Jährige gebürtige Montenegriner gestand gleich zu Prozessbeginn die Tat. Er gab zu, auf den neuen Freund seiner Ex-Freundin mit einem 42 Zentimeter langen Fleischermesser eingestochen zu haben, töten wollte er ihn aber nicht, so der Angeklagte. Auf die Frage der Richterin, warum er zugestochen habe, sagte der Angeklagte, das könne er nicht sagen. Heute wisse er, dass man mit so einem Messer jemanden töten könne. Er hatte in diesem Moment die Bilder der schönen Seiten der Beziehung zu seiner Ex-Freundin im Kopf gehabt.

Der Angeklagte und sein Anwalt vor Prozessbeginn

ORF/Christian Hofmann

Der Angeklagte und sein Anwalt Nikolaus Rast

Anwalt: Trennung nicht verkraftet

Sein Mandant habe die Trennung nicht verkraftet, sagte Verteidiger Nikolaus Rast. Dieser habe das Opfer nicht umbringen, sondern nur dessen Auto zerstören wollen. Der Angeklagte habe sich „in einem Gefühlschaos“ befunden: „Es war Wut, Angst, Sorge, Verzweiflung und nach wie vor die Liebe zu seiner Freundin“, schilderte Rast.

Die Ex-Freundin des Angeklagten sagte vor Gericht, dass es immer wieder Streit in der Beziehung gegeben habe und dass der 21-Jährige gewalttätig und extrem eifersüchtig gewesen sei. Während der Beziehung soll der 21-Jährige zu ihr gesagt haben: „Du wirst keinen anderen Freund als mich haben, weil ich den nächsten abstechen werde.“

Wegen Vorstrafen insgesamt fünf Jahre Haft

Das Gericht widerrief mit dem Urteil auch bedingt ausgesprochene Strafen bezüglich zweier Vorverurteilungen. Somit müsse der 21-Jährige insgesamt fünf Jahre absitzen, erläuterte die Vorsitzende des Geschworenensenats, Birgit Falb. Die seit März 2017 verbüßte Untersuchungshaft wurde auf das Urteil angerechnet.

Lage eskalierte

Zu dem Streit zwischen dem damals 20-Jährigen und dem späteren 23-jährigen Opfer aus Wiener Neustadt kam es in der Wohnung der jungen Frau in Mattersburg im Vorjahr Anfang März in der Nacht auf Aschermittwoch - mehr dazu in Messerstecherei: Mann lebensgefährlich verletzt.

Tatort

ORF/Lena Pavitsich

Der Tatort

Lebensgefährliche Verletzungen

Der Ex-Freund, der in Mattersburg lebte - wusste noch, wo sich der Wohnungsschlüssel befand, es folgte ein Handgemenge. Der Angeklagte biss daraufhin seinen Nebenbuhler in die Wange. Dann ging er nach Hause, um ein Messer zu holen - seinen Angaben zufolge, um die Reifen am Auto seines Kontrahenten aufzuschlitzen. Die junge Frau und der Verletzte wollten ins Krankenhaus, um die Bisswunde versorgen zu lassen.

Auf der Straße trafen sie neuerlich mit dem Ex-Freund zusammen. Der stach zu - laut Anklage fünf Mal mit einem 42 Zentimeter langen Fleischermesser. Die Messerstiche trafen Kopf, Rücken und Schulterbereich - der Wiener Neustädter brach lebensgefährlich verletzt zusammen. Der Angreifer flüchtete und wurde kurz darauf zu Hause festgenommen.

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