Internationale Operation gegen Suchtgiftring

76 Festnahmen in vier Ländern, 35 Kilo Heroin sichergestellt - das ist die Bilanz der Operation „Triest“, die im Sommer nach vierjährigen Ermittlungen abgeschlossen wurde. Beteiligt war auch das LKA-Burgenland.

Die Operation richtete sich gegen einen kurdisch-türkischen Familienclan, wie Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) am Dienstag bei einer Pressekonferenz in Wien bekannt gab.

An den Ermittlungen waren Staatsanwaltschaften in Österreich, Italien, Deutschland und der Schweiz beteiligt. Ausgangspunkt war die Festnahme eines kurdisch-stämmigen Türken mit Wohnsitz im Burgenland im Hafen von Triest mit beinahe zwei Kilogramm Heroin im Oktober 2013. Das LKA Burgenland initiierte auf Ersuchen der italienischen Behörden weitere Untersuchungen gegen den Festgenommenen, dessen Auftraggeber und weitere Mittäter.

Operation Triest Suchtgiftring

APA/BMI

Im Rahmen der „Operation Triest“ sichergestellte Drogen

„Familien-Clan“

So stießen die Kriminalisten auf eine kurdisch-türkische Organisation, die sich offenbar auch „Familien-Clan“ nannte und deren Mitglieder zumeist als Asylwerber oder illegal im Land aufhältig waren. Die weiteren Mittäter hielten sich in der Türkei, Italien, der Schweiz, Deutschland und Polen auf. Dabei handelte es sich hauptsächlich um Kurden aus dem Raum Bingöl in der Türkei. Der „Familien-Clan“ handelte laut Polizei mit Heroin und Kokain samt Streckmitteln sowie in geringerem Ausmaß mit Cannabis.

Operation Triest Suchtgiftring

APA/BMI

Im Rahmen der Operation kam es zu über 100 Festnahmen - 76 davon in Österreich - sowie zur Sicherstellung von Drogen und Bargeld

Zahlreiche Anzeigen

Neben dem Heroin wurden 0,5 Kilogramm Kokain, 22 Kilogramm Streckmittel und vier Kilogramm Cannabis sichergestellt. Weiters wurden rund 165.000 Euro in bar, mehrere verbotene Waffen und gefälschte deutsche und bulgarische Dokumente beschlagnahmt. Gegen die Täter wurden zahlreiche Anzeigen wegen Suchtmittelhandels, Geldwäsche und Urkundenfälschung erstattet. Außerdem wurden Anzeigen nach dem Waffengesetz und Tatbeständen gegen Leib und Leben (Gefährliche Drohung, Erpressung, Schwere Körperverletzung) erstattet.