Acht Monate Haft für Mensdorff-Pouilly

Das Oberlandesgericht Wien hat am Donnerstag im Tetron-Prozess rund um die millionenschwere Vergabe eines Blaulicht-Funksystems die Strafen für den Lobbyisten Alfons Mensdorff-Pouilly und für Ex-Telekom-Manager Rudolf Fischer deutlich reduziert.

Statt drei Jahre unbedingt erhielt Mensdorff nun zwei Jahre, davon 16 Monate bedingt. Fischer fasste neun Monate aus, davon sechs Monate bedingt - statt wie ursprünglich ein Jahr unbedingt.

Als mildernd wertete der Richtersenat vor allem die Schadenswiedergutmachung - in dem Untreuprozess ging es um eine Schadenssumme von 1,1 Millionen Euro - sowie ihr Wohlverhalten nach Auffliegen der Schmiergeldzahlungen über die teilstaatliche Telekom Austria. Die lange Verfahrensdauer sei hingegen kein Milderungsgrund gewesen, da derartige Korruptionsverfahren sehr komplex seien, hieß es in der Urteilsbegründung am Donnerstagvormittag.

Mensdorff meinte nach der Urteilsverkündung zu Journalisten: „Ich bin froh, dass es vorbei ist. Das wünsche ich meinen schlimmsten Feinden nicht. Auch nicht Journalisten.“

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