„Hitlergruß“ gepostet - schuldig gesprochen

Weil er auf Facebook das Bild eines Weihnachtsmannes gepostet haben soll, der den rechten Arm zum „Hitlergruß“ erhoben hatte, ist ein 41-jähriger Südburgenländer am Dienstag in Eisenstadt wegen Wiederbetätigung schuldig gesprochen worden.

Der Mann wurde im Gericht in Eisenstadt zu einem Jahr bedingter Haft verurteilt, das Urteil ist nicht rechtskräftig. Das Posting soll sich laut Anklage vom 24. Dezember 2016 bis zum 18. Jänner dieses Jahres auf der Facebook-Seite des 41-Jährigen befunden haben. Der dort abgebildete Weihnachtsmann trug einen Mantel mit der Aufschrift „Schönes Fest, Kameraden“ und eine Hakenkreuz-Armbinde. Er hatte auch einen Sack bei sich, auf dem ebenfalls - zum Teil verdeckt, aber für die Anklage trotzdem klar erkennbar - ein Hakenkreuz abgebildet war. 21 Personen hatten das Posting auch noch gelikt.

Die Präsentation des Bildes via Facebook gegenüber vielen Menschen lasse auf einen Vorsatz schließen, der darauf gerichtet gewesen sei, „für den Nationalsozialismus Werbung zu machen“, stellte Staatsanwalt Anton Paukner fest. Der Angeklagte habe das Bild von einem WhatsApp-Chat heruntergeladen und dann auf seiner Facebook-Seite gepostet.

Angeklagter: „Habe mir nichts dabei gedacht“

Sein Mandant habe nie bestritten, das Foto heruntergeladen zu haben: „Er wird sich schuldig bekennen“, sagte der Anwalt des Südburgenländers, Gerhard Ederer. Der Angeklagte habe vor zweieinhalb Jahren von einem Tag auf den anderen seine Frau verloren. „Er war in einer gewissen Ausnahmesituation“, was das Posting aber auch nicht entschuldige.

„Warum haben Sie das gemacht - gerade zu Weihnachten?“, wollte die Vorsitzende des Geschworenensenats, Richterin Birgit Falb, wissen. „Ich habe mir eigentlich wirklich nichts dabei gedacht“, antwortete der Angeklagte. Die Tragweite seines Handelns sei ihm erst bewusst geworden, als er die Anklageschrift bekommen habe.

„Sie haben ja eine Vorgeschichte“, meinte Falb. Die Staatsanwaltschaft hatte sich in der Vergangenheit bereits zweimal mit Kommentaren des Mannes befasst, in denen „Sieg Heil“ vorkam. „Ich bin kein Rechtsradikaler oder so was“, beteuerte der Angeklagte. „Für mich ist das eigentlich fast schon an der Grenze zur Dummheit - Sie wissen, Sie dürfen es nicht und Sie machen es trotzdem“, redete ihm die Richterin ins Gewissen. „Das war dumm“, zeigte sich der Südburgenländer kleinlaut.

Anzeige bei Meldestelle für NS-Wiederbetätigung

Aufgeflogen war der Mann durch eine Anzeige bei der Meldestelle für NS-Wiederbetätigung. Zwei Ermittler, die als Zeugen befragt wurden, schilderten, dass der Angeklagte eine freiwillige Nachschau bei sich zu Hause gestattet habe. Weder in der Wohnung noch auf dem Handy oder im Internet sei - abgesehen von dem Posting - sonst irgendetwas Auffälliges entdeckt worden.

Der Angeklagte entschuldigte sich in seinem Schlusswort und versprach so etwas nie wieder zu tun. Die Geschworenen sprachen ihn mit 8:0 Stimmen wegen Wiederbetätigung schuldig. Als mildernd wurden das Geständnis und die Unbescholtenheit berücksichtigt. „Das Gericht hat die Mindeststrafe als angemessen und ausreichend erachtet“, stellte die Vorsitzende fest. Der Angeklagte nahm das Urteil an, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.