141 Beschwerden über Wählerverzeichnisse

Vor den Bürgermeister- und Gemeinderatswahlen am 1. Oktober im Burgenland hat das Landesverwaltungsgericht (LVwG) in Eisenstadt über 141 Beschwerden, die die Wählerverzeichnisse betreffen, entschieden.

In 63 Fällen wurden Streichungen von Personen bestätigt beziehungsweise die Aufnahme ins Verzeichnis abgelehnt, teilte das LVwG auf seiner Homepage mit. Bei zwölf Personen verfügte das Gericht eine Aufnahme ins Wählerverzeichnis. Außerdem wurden 66 von Gemeindewahlbehörden erlassene Bescheide aufgehoben. Die Gemeindewahlbehörden müssen in diesen Fällen ermitteln und neue Bescheide erlassen, erläuterte der Präsident des Landesverwaltungsgerichts, Manfred Grauszer.

Entschieden wurde unter anderem über eine Beschwerde der SPÖ in Sieggraben (Bezirk Mattersburg), wonach kurz vor dem Stichtag 13 ungarische Arbeiter ins Wählerverzeichnis aufgenommen wurden. Hier entschied das Gericht, dass die Betreffenden aus dem Wählerverzeichnis zu streichen sind - mehr dazu in Ungarische Arbeiter dürfen nicht wählen.

Qualität der Bescheide variiert stark

Die Qualität, mit der die Gemeindewahlbehörden bei der Bescheiderstellung arbeiten, sei sehr differenziert zu betrachten: Manche würden perfekte Akten vorlegen, wo alles sorgfältig protokolliert sei. Diese Bescheide seien „mustergültig“, sagte Grauszer.

Im schlimmsten Fall hingegen seien Bescheide nicht begründet und es sei daher für das Gericht auch nicht nachvollziehbar, wie man zu dem Ergebnis komme. Die Bearbeitung der 141 Beschwerden habe für das LVwG einen großen Arbeitsanfall bedeutet. Dennoch seien alle Fälle in der gesetzlichen Frist von elf Tagen erledigt worden.

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