A4-Prozess: Teilgeständnis des Zweitangeklagten
Der 30-jährige Bulgare gab verschiedene Schleppertätigkeiten zu, wies jedoch jegliche Schuld am Tod der 71 Flüchtlinge ab.
Angeklagte sei nur Dolmetscher gewesen
Sein Mandant habe eine angemessene Verteidigung vorgebracht, betonte sein Pflichtverteidiger Miklos Magony der APA gegenüber. Der Angeklagte sei nach eigener Aussage nur Dolmetscher gewesen und hätte lediglich die Anordnungen des Hauptangeklagten an die Angeklagten Nummer Drei und Vier weitergegeben. Für Mord mit besonderer Grausamkeit und Schlepperei droht dem Zweitangeklagten eine lebenslange Haft.
Fortsetzung des Schlepperprozesses am 22. August
Außerdem wurde in Kecskemet der Elftangeklagte gehört. Der Prozess wird am 22. August fortgesetzt, wobei die Angeklagten laut Richter bis dahin Aussagen oder Geständnisse überdenken sollen.