Korruptionsvorwurf gegen Asylrechtsberater

Das Bundesamt für Korruptionsbekämpfung prüft schwere Vorwürfe gegen einen Asylrechtsberater im Burgenland. Tonaufnahmen legen nahe, dass der Mann 500 Euro für raschere Asylbescheide verlangt haben soll.

Der Asylrechtsberater arbeitet für den Verein Menschenrechte in Eisenstadt. Die vom Innenministerium finanzierte Rechtsberatung des Vereins ist grundsätzlich gratis. Ein mutiger Asylwerber aus dem Irak brachte den Fall gegen den Rechtsberater ins Rollen. Er zeichnete zwei Gespräche mit dem Berater auf. Er habe kein Geld, sagte der Asylwerber auf Arabisch, und der ägyptischstämmige Rechtsberater antwortete laut Aufzeichnung: „Sofort nach der Zahlung, glaub mir, eine Woche später bekommst du den Bescheid.“

Vorwurf: 500 Euro für schnelleres Asylverfahren

Offenbar ging es um 500 Euro für eine raschere Entscheidung im Asylverfahren. Die Gesprächsdateien wurden Ö1 und der Zeitung „Die Presse“ anonym zugespielt. Laut den Angaben brachte der Rechtsberater einmal sogar den zuständigen Asylbeamten ins Spiel, ob dieser einen Teil des Geldes bekommen sollte. Das Asylamt und der vom Innenministerium finanzierte Verein sitzen in Eisenstadt im selben Gebäude.

Der irakische Asylwerber sagte im Interview mit ORF-Redakteur Bernt Koschuh aber, dass der Rechtsberater wohl alleine gehandelt habe: „500 Euro, das ist sehr wenig für ein schnelles Asylverfahren, und deshalb habe ich gedacht: Er will mich einfach hereinlegen und das Geld in die eigene Tasche stecken. 2.000 bis 3.000 Euro - das wäre etwas anderes, aber nicht 500.“

Gerüchte über höhere Summen

Unter Asylwerbern soll es Gerüchte geben, dass es auch um höhere Beträge gegangen sei: die höchsten für positive Bescheide, etwas günstigere für eine Bearbeitung der Lebensgeschichte, um die Asylchancen zu erhöhen. Der mit dem Fall befasste Rechtsanwalt Christian Schmaus sagte, es gebe auf Gerüchteebene von verschiedenen Seiten Aussagen, die in diese Richtung gingen. Ihm lägen aber nur Transkript und Audiodateien des irakischen Asylwerbers vor, daher könne er auch nicht bestätigen, dass es weitere konkrete Fälle gegeben habe.

Berater beteuerte schriftlich Unschuld

Das Bundesamt für Asyl und auch der Verein Menschenrechte wurden schon vor Wochen per E-Mail darüber informiert, dass der Rechtsberater angeblich Geld verlangt haben soll. Der Geschäftsführer des Vereins, Günter Ecker, sagte aber, man habe von dem Berater sehr klar und auch schriftlich die Zusicherung erhalten, dass dieser zu keinem Zeitpunkt Geld von einem Klienten gefordert oder gar genommen habe. Da ihm keine entsprechenden Unterlagen oder Tonaufzeichnungen vorlägen, sei der Rechtsberater jetzt auch nicht beurlaubt oder eine Kündigung eingeleitet.

Hausverbot gegen Asylrechtsberater

Auch dem Bundesamt für Asyl waren die Vorwürfe zunächst nicht konkret genug. Nach der Information über Gesprächsmitschnitte wurde allerdings ein Hausverbot gegen den Rechtsberater ausgesprochen. Man habe jetzt aufgrund der Recherchen die entsprechenden strafrechtlichen Ermittlungen eingeleitet, sagte Innenministeriumssprecher Karl-Heinz Grundböck. Das Bundesamt für Korruptionsbekämpfung sei bereits mit dem Fall befasst. Laut Rechtsanwalt Schmaus ist offen, ob tatsächlich Bestechung eines Beamten im Spiel war, ob der Rechtsberater schlicht Asylwerber betrog oder ob er - wie er selbst sagt - unschuldig ist.