Land beruft gegen „Millionen-Urteil“

Das Land muss eine Million Euro an Kulturförderungen an die Arenaria, die zu Esterhazy gehört, zahlen - so lautet das Urteil des Richters Markus Grems im Zivilprozess, das es jetzt gibt. Das Land geht in Berufung.

Laut dem Urteil soll das Land Burgenland der Firma Arenaria binnen zwei Wochen eine Million Euro plus vier Prozent Zinsen zahlen. Das Land soll auch für die Verfahrenskosten von knapp 50.500 Euro aufkommen.

Kurzzusammenfassung des 59-seitigen Urteils des Landesgerichts für die Medien:

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Urteil für Bieler „völlig unverständlich“

Landesrat Helmut Bieler (SPÖ) will gegen die Entscheidung der ersten Instanz berufen. Dieses Urteil sei für ihn völlig unverständlich, es würde bedeuten, dass alle die um eine Förderung ansuchen, eine Förderung bekommen müssten, egal ob das ein Wirtschaftsbetrieb sei oder nicht. Er könne und dürfe nicht Wirtschaftsförderung aus den Kulturgeldern zahlen. Man müsse gegen das Urteil berufen, weil es enorme Auswirkungen für den Bund und alle Länder habe.

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Bieler kündigt Berufung an

Im Interview mit ORF-Reporter Martin Ganster nahm Bieler zum Urteil im Zivilprozess Stellung.

Er habe richtig gehandelt, bekräftigte Bieler im ORF-Burgenland-Interview trotz des gegenteiligen Urteilsspruchs. Man habe alle Ansuchen gleich behandelt und unterscheide im Gegensatz zum Richter sehr wohl zwischen Wirtschafts- und Kulturförderung. „Für uns ist die Höhe des Budgets entscheidend. Dieses Urteil würde alle Budgets des Bundes und aller Länder zum Platzen bringen“, so Bieler. Von der Geschäftsführung der Arenaria gibt es noch keinen Kommentar zum Urteil.

Streit um Kulturförderung

Hintergrund des Prozesses waren Streitigkeiten um Kulturförderungen des Landes. Die Firma Arenaria veranstaltet seit 2015 die Opernaufführungen im Steinbruch Sankt Margarethen und die Kinderoper. Dafür hatte Arenaria eine Kulturförderung beantragt - für die Jahre 2015 und 2016 macht das in Summe eine Million Euro aus. Doch das Land hatte eine Förderung abgelehnt.

So steht Arenaria zu Esterhazy:

Arenaria ist eine Tochter der Piedra-Stiftung, die wiederum von zwei Esterhazy-Stiftungen begründet worden war. Der Geschäftsführer der Esterhazy-Betriebe, Stefan Ottrubay, ist auch im Vorstand der Piedra-Stiftung.

Im Zivil-Prozess begründete der zuständige Kulturlandesrat Helmut Bieler (SPÖ) die Ablehnung damit, dass das Land dafür schlicht das Geld nicht gehabt habe und ohne Budget könne es eben keine Förderzusage geben - - mehr dazu in Esterhazy klagt Kulturförderung ein. Esterhazy-Generaldirektor Stefan Ottrubay argumentierte bei dem Prozess Mitte Jänner dagegen, dass ähnlich große Veranstaltungen wie etwa die Seefestspiele Mörbisch oder die Haydnfestspiele sehr wohl Förderungen bekommen hätten. Esterhazy sah deshalb eine Ungleichbehandlung - mehr dazu in Esterhazy gegen Land: Ottrubay als Zeuge.

Stefan Ottrubay

ORF

Stefan Ottrubay beim Prozess

Gericht: Verstoß gegen Gleichheitsgrundsatz

Genau dieser Argumentation folgte das Gericht auch: Die Ablehnung einzelner Förderungswerber „mit der Begründung, es würden für die konkrete Förderung Budgetmittel fehlen, verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz“, so das Gericht.

Steiner für mehr Transparenz im Förderwesen

Eine politische Reaktion kam am Dienstag von der ÖVP: Das Urteil zeige, dass es mehr Transparenz und Objektivität im burgenländischen Förderwesen brauche, sagte Landesparteiobmann Thomas Steiner.

Und auch die LBL reagiert. Sollte nach der Berufung das Urteil bestätigt werden lege er Helmut Bieler nahe, als Kultur- und Finanzlandesrat zurückzutreten, sagt LBL-Chef Manfred Kölly. Aber auch die anderen Personen, die für die Kulturförderung verantwortlich seien, müssten zur Rechenschaft gezogen werden, betont Kölly.

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