Esterhazy klagt Kulturförderung ein

Vertreter des Landes und der Esterhazy-Betriebe begegnen einander dieser Tage in Eisenstadt vor Gericht. Arenaria, Veranstalter der Oper im Steinbruch St. Margarethen, fühlt sich bei Kulturförderungen übergangen und hat deshalb geklagt.

Die 2014 gegründete Arenaria veranstaltet seit 2015 die Opernaufführungen im Römersteinbruch und die Kinderoper, nachdem der frühere Organisator, die Opernfestspiele St. Margarethen GmbH & CoKG (OFS), 2014 in Konkurs gegangen war. Für 2015 und 2016 hatte man jeweils eine halbe Million Euro Kulturförderung beantragt. Das Land lehnte jedoch beide Ansuchen ab. Weil Arenaria sich gegenüber anderen Kulturveranstaltern im Burgenland ungleich behandelt fühlt, zog man vor Gericht.

Es sei schon interessant, dass alle Förderansuchen, die aus dem Dunstkreis von Esterhazy kommen, abgelehnt werden, sagte Karl Wessely von den Esterhazy-Betrieben. „Wir hören auch die Aussagen, wer das Land klagt, braucht sich nicht wundern, wenn er nicht gefördert wird“, so Wessely.

Bieler im Zeugenstand

Das stellte der Kulturlandesrat Helmut Bieler (SPÖ) dezidiert in Abrede. Die rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Land und Esterhazy rund um das Schloss und die Umfahrung Schützen würden hier keine Rolle spielen. Bieler wurde auch als erster Zeuge in dem Verfahren am Dienstag befragt. Er erläuterte, wie man mit Förderansuchen im Kulturbereich - es geht um mehr als 800 Anträge jährlich - verfahre. Diese würden umgehend der Kulturabteilung zur Bearbeitung weitergeleitet, so Bieler. Der Abteilungsleiter mache ihm dann einen Vorschlag. Letztlich entscheide er, sagte Bieler. Er akzeptiere aber die meisten Vorschläge.

Verhandlungssaal

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Landesrat Bieler im Zeugenstand

Kriterien müssen passen

Zu den Förderkriterien gehöre, dass ein Vorhaben ins kulturelle Leitbild des Landes passe und ob ein Projekt ohne Förderung nicht zustande käme. Geprüft werde auch, ob es sich um eine kulturelle Veranstaltung handle oder um eine, die lediglich aus wirtschaftlichen Gründen gemacht werde, sagte Bieler.

Hauptgrund für die Ablehnung der Ansuchen von Arenaria „war, dass wir das Geld nicht hatten“, meinte Bieler. Der Leiter der Kulturabteilung dürfe keinen Vorschlag für eine Förderung machen, „der nicht budgetär bedeckt ist“, sagte der Landesrat: „Er hat es mir mitgeteilt und ich habe es akzeptiert.“ Für ihn sei auch klar gewesen, „dass es eine Wirtschaftsförderung ist und keine Kulturförderung“, stellte Bieler fest. Er gehe davon aus, dass die Anträge der Arenaria von den Sachbearbeitern „genauso behandelt wurden wie die anderen auch“.

In dem Zivilprozess sind diese Woche am Mittwoch und Freitag weitere Verhandlungstage angesetzt. Für Mittwoch, wurden der Leiter der Kulturabteilung des Landes und der Generaldirektor der Esterhazy Stiftungsgruppe, Stefan Ottrubay, als Zeugen geladen.

Nicht die erste Begegnung vor Gericht

Es ist nicht das erste Mal, dass Esterhazy das Land klagt. Schon 2011 wollten die Esterhazy-Betriebe Schadenersatz im Zusammenhang mit dem Eisenstädter Schloss - mehr dazu in Erneut Streit zwischen Esterhazy und Land. Auch wegen der Umfahrung Schützen gab es Streit vor Gericht - mehr dazu in Umfahrung Schützen: Streit geht weiter.