BEGAS-Prozess: Bedingte Haftstrafen

Mit Schuldsprüchen sowie mit Freisprüchen in einzelnen Punkten für die zwei Angeklagten hat am Mittwoch der BEGAS-Prozess in Eisenstadt geendet. Beide Ex-Geschäftsführer von BEGAS-Tochterunternehmen wurden zu teilbedingten Haftstrafen verurteilt.

Den Angeklagten wurden unter anderem Untreue und schwerer Betrug vorgeworfen. Dadurch soll der BEGAS - heute Energie Burgenland - ein Schaden von mehr als 1,2 Millionen Euro entstanden sein.

Schuldspruch wegen Untreue

Erstmals seit Beginn der BEGAS-Affäre sprach das Gericht unbedingte Freiheitsstrafen aus. Ein Manager erhielt 24 Monate, davon 16 bedingt, sein Kollege wurde zu 27 Monaten Haft verurteilt, davon 18 Monate bedingt. Einen Schuldspruch wegen Untreue gab es für beide in Zusammenhang mit dem Vorwurf, dass sie unberechtigte Kilometergeldabrechnungen von Ex-BEGAS-Vorstandsdirektor Rudolf Simandl zur Zahlung freigegeben haben sollen.

Auch wegen schweren Betrugs als Beitragstäter in Zusammenhang mit einem Vertrag über Provisionszahlungen im Zuge der Errichtung des Biomassekraftwerkes Oberpullendorf wurden beide schuldig gesprochen. Der Schöffensenat befand einen der beiden Ex-Geschäftsführer überdies der Geschenkannahme für schuldig, weil dieser 100.000 Euro „für parteiliche Ausübung des technischen Controllings“ erhalten haben soll. Der Angeklagte hat den Geldbetrag inzwischen zurückbezahlt.

Freispruch von Untreuevorwurf

Freisprüche mangels erwiesenen Schuldvorsatzes gab es in Hinblick auf einen Untreuevorwurf betreffend den Abschluss eines Generalunternehmervertrages zum Bau des Biomassekraftwerkes Oberwart zu einem zumindest um 1,2 Millionen Euro überhöhten Preis. Auch der Vorwurf der Freigabe von Honorarnoten ohne ihnen zugrunde liegende Leistungen an eine Steuerberatungsgesellschaft wurde verworfen, weil der Vorsatz nicht nachweisbar gewesen sei.

Geldzahlungen an Energie Burgenland

Beide Ex-Geschäftsführer müssen der Energie Burgenland als Rechtsnachfolger der BEGAS zur ungeteilten Hand 11.373 Euro zahlen, ein Manager zusätzlich 38.161 Euro. Mit den übrigen Ansprüchen wurde das Unternehmen auf den Zivilrechtsweg verwiesen.

Richterin: „Mastermind“ Simandl

Der Senat habe angenommen, dass Ex-BEGAS-Chef Simandl der „Mastermind“ in der Causa gewesen und auch entsprechend aufgetreten sei, erläuterte die Vorsitzende Richterin Karin Knöchl in der Urteilsbegründung. Wo sich Zweifel ergeben hätten, habe der Senat großzügig die Zweifelsregel angewendet.

Beide Manager hätten sich - abgesehen von den bereits zurückgezahlten 100.000 Euro - nicht persönlich bereichert und seien in einer gewissen „Drucksituation“ gestanden, stellte Knöchl fest. Ein entschuldigender Notstand oder ein anderer Rechtfertigungsgrund seien jedoch nicht vorgelegen.

Urteil nicht rechtskräftig

Aufgrund der tatsächlichen Höhe des Schadens habe man mit teilbedingten Freiheitsstrafen vorgehen müssen, führte die Vorsitzende aus. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Angeklagten erbaten Bedenkzeit, die Anklagevertreterin gab ebenso wie die Privatbeteilgtenvertreter keine Erklärung ab.

Reihe von Prozessen

Das BEGAS-Verfahren, in dem alleine die Anklageschrift gut 120 Seiten umfasste, hatte am 6. Juni begonnen. Ex-BEGAS-Vorstand Reinhard Schweifer wurde bereits - nicht rechtskräftig - wegen Untreue verurteilt - mehr dazu in BEGAS-Prozess: Schuldspruch für Schweifer und BEGAS-Prozess: Berufungen gegen Urteil.

Weitere drei ehemalige BEGAS-Mitarbeiter bereinigten ihre Strafverfahren durch Wiedergutmachungszahlungen noch vor Prozessbeginn. Der Hauptangeklagte Simandl war bisher nicht verhandlungsfähig - mehr dazu in Gutachten: Simandl nicht verhandlungsfähig. Das Gericht schließt aber nicht aus, dass der 66-Jährige in Zukunft doch noch auf die Anklagebank muss.

Nach Fusion kam Skandal ans Licht

Entdeckt worden sei der Skandal vor rund vier Jahren in der Energie Burgenland, die aus der Fusion von BEGAS und BEWAG entstand, sagte Vorstand Michael Gerbavsits. Er habe immer versprochen, alles unternehmen zu wollen, um möglichst jeden einzelnen Euro, der dem Unternehmen entwendet worden sei, ins Unternehmen zurückzubringen - mit aktuellem Stand seien es bereits mehr als 6,2 Millionen Euro. In den nächsten Monaten will die Energie Burgenland versuchen, mit Zivilrechtsklagen noch mehr Geld zurückzuholen.