Wegen Berichten über Asyl-Missstände verurteilt

Die Recherche-Plattform „Dossier.at“ ist wegen ihrer Berichterstattung über Missstände in Asylquartieren nun in einem Fall wegen Besitzstörung rechtskräftig verurteilt worden. Ein Quartiergeber aus Pama (Bezirk Neusiedl am See) hatte geklagt.

Die Jounalistinnen und Journalisten hätten sich stets angekündigt, wenn sie ein Asylquartier besuchten, so auch bei jenem in Pama. Der Zugang sei vom Betreiber verweigert worden, die Journalisten seien trotzdem hingegegangen, sagte Sahel Zarinfard von „Dossier.at“. „Pama ist jetzt nicht bloß irgendein Quartier, sondern es ist das schlechteste der Gesamtrecherche und wir haben uns über 100 Asylheime in Niederösterreich, Burgenland und Salzburg angesehen.“ Nach ihrem Besuch konfrontierten die Journalisten den Unterkunftgeber mit beobachteten Missständen wie Schimmel, verdreckten Matratzen, Sofas und Kästen sowie unzureichender Stromversorgung - mehr dazu in Pama: Desolate Zustände in Asylheim.

Zu Geldstrafe verurteilt

„Dossier“ hätte dadurch eine „journalistische Taktik“ an den Tag gelegt, die gegen die Eigentumsfreiheit laut Paragraf 354 des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs verstoße, urteilte das Landesgericht Eisenstadt in seinem Spruch. „Dossier“ wurde zu einer Geldstrafe von rund 2.000 Euro inklusive Verfahrenskosten verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.

Asylwerber dürfen keinen Besuch empfangen

Die Zustände in der Unterkunft waren in dem über zwei Instanzen reichenden Verfahren am Bezirks- und Landesgericht allerdings kein Thema. Die Richter setzten sich vielmehr mit der Frage auseinander, ob Asylwerber wie normale Mieter das Recht haben, in ihren Quartieren Besucher zu empfangen, ohne den Beherberger zu informieren. Das Landesgericht Eisenstadt entschied nein.

„Dossier“-Anwalt Alfred Noll sprach deshalb im Ö1-„Mittagsjournal“ von einem Skandal - mehr dazu in oe1.ORF.at . „Das Urteil führt dazu, dass Asylwerber dort gehalten werden wie in einem Gefängnis.“ Empört zeigte sich Noll auch darüber, dass für einen Besuch die Erlaubnis des Innenministeriums einzuholen sei, was von der Justiz mit dem Spruch uneingeschränkt anerkannt worden sei. „Diese Regelung ist unzumutbar und auch menschenrechtswidrig“, so der Anwalt. Menschen, dies sich rechtmäßig in Österreich aufhalten, hätten wie jeder andere das Recht, Freunde, Bekannte oder auch Journalisten nach Hause einzuladen.

Ob gegen das Urteil noch ein außerordentlicher Rekurs möglich ist, werde noch geprüft. Für die Rechercheplattform sei das Urteil zwar nicht existenzbedrohend, aber es schränke die Arbeit ein, hieß es von „Dossier.at“.

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