A4-Drama: Verfahren in Ungarn

Das Gerichtsverfahren nach der Flüchtlingstragödie an der A4 wird in Ungarn stattfinden. Die Generalstaatsanwaltschaft hat nun dem Antrag der Staatsanwaltschaft Eisenstadt auf Übernahme des Strafverfahrens zugestimmt.

Anfang Oktober hat die Staatsanwaltschaft Eisenstadt einen Antrag an die ungarischen Behörden auf Übernahme des Verfahrens gestellt. Begründet wurde das damit, dass die am 27. August tot in einem Kühl-Lkw entdeckten 71 Flüchtlinge mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in Ungarn ums Leben gekommen seien.

Keine Bestätigung aus Eisenstadt

Auch die Generalstaatsanwaltschaft in Ungarn teilt diese Ansicht und stimmte der Verfahrensübernahme zu, wie eine Sprecherin der ungarischen Behörde am Mittwoch bestätigt. Von der Staatsanwaltschaft Eisenstadt gibt es noch keine Bestätigung. Es sei noch kein Schreiben aus Ungarn in Eisenstadt eingelangt, heißt es dazu.

Kecskemet ist zuständig

Laut ungarischer Generalstaatsanwaltschaft wird die Anklagebehörde in Kecskemet, knapp 90 Kilometer südöstlich von Budapest, für das Verfahren zuständig sein. Für den Tod der 71 Menschen werden mehrere Mitglieder eines ungarisch-bulgarischen Schlepperings verantwortlich gemacht. Die Verdächtigen sitzen in Ungarn beziehungsweise in Bulgarien in Unteruchungshaft.

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