Greifvögel in Tiefkühltruhe: Zwei Jäger angeklagt

Im Fall zweier Jäger aus dem Bezirk Oberpullendorf, die geschützte Greifvögel gewildert haben sollen, gibt es jetzt zwei Anklagen. Das bestätigte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch. Die Jäger hatten zahlreiche tote Greifvögel in Tiefkühltruhen gelagert.

Im Frühjahr 2014 wird Anzeige gegen die beiden Jäger aus Deutschkreutz erstattet. Die Staatsanwaltschaft Eisenstadt veranlasst daraufhin Hausdurchsuchungen bei den betreffenden Jägern. Die Ermittler finden insgesamt 24 Greifvögel, sowie elf ausgestopfte Greifvögel im Tiefkühlschrank. Außerdem werden zwei verbotene und fünf nicht registrierte Waffen entdeckt.

Nach einer Untersuchung der Tiere steht fest, dass von den sichergestellten Eulen, Bussarden, Falken, Habichten, Uhus und Kornweihen einige Tiere mit Giftködern getötet worden sein dürften, hieß es aus der Staatsanwaltschaft Eisenstadt.

Auch Greifvögel erschossen

Andere Greifvögel wurden erschossen. Bei einigen kann die Todesursache nicht mehr festgestellt werden, in diesen Fällen wird das Verfahren eingestellt. Ebenfalls eingestellt wurde ein Verfahren nach dem Artenhandelsgesetz, da eine Gewerbsmäßigkeit beim Verkauf von Präparaten nicht nachgewiesen werden kann.

Verhandlung am Bezirksgericht

Den beiden Jägern aus Deutschkreutz drohen im Fall einer Verurteilung bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe wegen Tierquälerei und bis zu zwei Jahren wegen illegalen Waffenbesitzes. Verhandelt wird der Fall vor dem Bezirksgericht. Auch der Landesjagdverband leitete ein Verfahren ein. Über einen möglichen Entzug der Jagdkarten entscheidet die Bezirkshauptmannschaft.

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