Schuss auf Mädchen war direkter Treffer

Im Fall der zu Halloween bei Großhöflein angeschossenen Schülerin sind nun die Ergebnisse der Gutachten bekannt: Demnach war der Schuss kein Querschläger, sondern ein direkter Treffer, bestätigte die Staatsanwaltschaft Eisenstadt am Dienstag einen Bericht des „Kurier“.

Den schusstechnischen und medizinischen Gutachten zufolge könne man aus den Spuren folgern, dass das Projektil beim Eintritt in den Körper des Mädchens noch intakt gewesen und erst im Becken in mehrere Teile zersplittert sei. Der medizinischen Expertise zufolge wird die Verletzung, die die 13-Jährige erlitten hat, als „schwer, aber nicht lebensgefährlich“ eingestuft - mehr dazu in Gutachten zu Schuss von Großhöflein.

Schütze gab bisher keine Absicht zu

Der in U-Haft befindliche mutmaßliche Schütze rechtfertigte sich bisher damit, dass es zu dem Zwischenfall versehentlich bei Schießübungen gekommen sei - mehr dazu in Verdächtiger Schütze bedauert „Unfall“. Sein Rechtsbeistand argumentiert laut Kurier, dass durch die Expertise „eine versehentliche Schussabgabe nicht unbedingt ausgeschlossen“ sei. Für den Rechtsanwalt der 13-Jährigen widerspreche dies jedoch vollkommen dem Gutachten, berichtete die Tageszeitung.

Schuss traf Läuferin in Oberschenkel

Das Mädchen, die Läuferin Caroline Bredlinger, war am 31. Oktober mit Freunden in Großhöflein unterwegs, als es nach einem Knall einen starken Schmerz im linken Oberschenkel spürte und zusammensackte - mehr dazu in 13-jähriges Mädchen angeschossen. Im Krankenhaus stellten die Ärzte die Schussverletzung fest. Bredlinger konnte das Spital nach einigen Tagen verlassen. Das Projektil wurde nicht entfernt. Doch erst am vergangenen Wochenende feierte Bredlinger ein siegreiches Comeback bei den Hallenlandesmeisterschaften - mehr dazu in Nach Schuss: Caroline gewinnt wieder.

Link: