Dicke Luft im Hause Esterhazy

Nach dem Tod von Melinda Esterhazy werden die Töne zwischen Generaldirektor Stefan Ottrubay und dem künftigen Familienoberhaupt Paul-Anton Esterhazy rauer. Es geht um Geld, Macht und Kontrolle vor dem Hintergrund eines Vermögens von geschätzten 800 Millionen Euro.

Die im August verstorbene Melinda Esterhazy, Witwe des letzten Fürsten Esterhazy, brachte schon in den 1990er Jahren den Großteil des Vermögens in Stiftungen ein. Sie stellte auf diese Weise sicher, dass das Vermögen zusammengehalten wird und dass aus den Erträgen Bauten wie das Schloss in Eisenstadt und die Burg Forchtenstein erhalten werden.

Überschüsse können an Begünstigte der Stiftungen ausgeschüttet werden. Das waren Familienmitglieder wie Anton Esterhazy, Familienoberhaupt und Neffe des letzten Fürsten. Der bekam zunächst finanzielle Zuwendungen, später aber nicht mehr, weil Melinda Esterhazy offenbar die Stiftungsdokumente geändert hatte. Die entscheidenden Dokumente sind öffentlich nicht einsehbar und nur den Stiftungsvorständen bekannt.

Staatsanwaltschaft eingeschaltet

Der Sohn Antons, der 28-jährige Paul-Anton, versucht nun, vor Gericht als Begünstigter der Stiftungen anerkannt zu werden. Damit ist er aber schon mehrfach gescheitert. Paul-Anton Esterhazy hat nun die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Er behauptet, er sei nur deshalb von den Gerichten nicht als Begünstigter anerkannt worden, weil Stiftungsvorstand und Generaldirektor Stefan Ottrubay vor Gericht falsch ausgesagt und falsche Dokumente vorgelegt habe - ein strafrechtlich relevanter Vorwurf.

Paul-Anton Esterhazy

ORF

Paul-Anton Esterhazy wuchs in Deutschland auf, studierte in Oxford und arbeitet für eine Beteiligungsfirma mit Sitzen in München und Wien.

Stefan Ottrubay ist ein Neffe Melindas und seit 2001 Generaldirektor der Esterhazy Betriebe. Paul-Anton argumentiert, er habe bis 2004 ein sehr gutes Verhältnis zu seiner Großtante Melinda gehabt. Danach habe er mit der sehr zurückgezogen lebenden Dame nicht mehr Kontakt aufnehmen können. Er wolle nicht wegen des Geldes als Begünstigter anerkannt werden, sondern wegen der Kontrollrechte. Ein elementarer Teil dieser Rechte sei die Einsichtnahme in die Bücher der Stiftungen. Anhand der öffentlich einsehbaren Bücher habe man die Annahme, dass die wirtschaftliche Lage der Stiftungen nicht sehr positiv ist, so Paul-Anton.

„Juristische Finte“

Karl Wessely, Direktor der Esterhazy Betriebe, kontert mit dem Hinweis, dass die Stiftungen regelmäßig von Stiftungsprüfern unter die Lupe genommen würden und dass die Betriebe insgesamt Gewinne erwirtschaften würden. Dass die Staatsanwaltschaft eingeschaltet wurde, dazu meinte Wessely, dass „dem Herrn Paul-Anton Esterhazy“ nicht mehr sehr viel ein einfalle. Jetzt würde er Stefan Ottrubay der falschen Aussage bezichtigen. „Wir sehen das als eine juristische Finte, in einem Verfahren, wo es eigentlich um Geld geht“, sagte Wessely. Das wiederum wies Paul-Anton Esterhazy zurück, er könne sich sehr gut selbst ernähren. Am Zug ist die Justiz.

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