Streit über Esterhazy Stiftungen geht weiter

Nach dem Tod von Melinda Esterhazy geht der Streit über die Esterhazy Stiftungen weiter. Paul Esterhazy, Großneffe des letzten Fürsten, ließ eine Sachverhaltsdarstellung gegen Stefan Ottrubay, Vorstand der Esterhazy Stiftungen, einbringen.

Der 28-jährige Paul Esterhazy ist der Großneffe des 1989 verstorbenen Fürsten Paul Maria Aloys Esterhazy de Galantha. Bei dem Streit geht es unter anderem um Zuwendungen aus den Esterhazy Stiftungen an Paul Esterhazy und seine Mutter. Diese Zuwendungen wurden 2009 eingestellt.

Jahrelanger Streit

Paul Esterhazy galt damit nicht mehr als Begünstigter der Stiftungen. Der Streit landete damals vor Gericht - und hält seither an. Esterhazy betonte laut „Kurier“ wiederholt, dass er nicht um Geld kämpfe, sondern darum, als Begünstigter der von seiner Großtante Melinda gegründeten Familienstiftung seine Kontrollrechte wahren zu können und Einsicht in die wirtschaftliche Gebarung zu erhalten. Das Vermögen der Esterhazy Stiftungen beläuft sich laut Homepage auf rund 800 Millionen Euro.

Wiederholte Anschuldigungen

Laut „profil“ (Onlineausgabe) geht es in der Anzeige, die Paul Esterhazy bei der Staatsanwaltschaft eingebracht hat, unter anderem um den Verdacht des schweren Betrugs durch Vorlage unrichtiger Urkunden. Stefan Ottrubays Anwälte bestreiten die Vorwürfe und verweisen auf ein seit Jahren laufendes Zivilverfahren.

Esterhazy: „Strafanzeige ist substanzlos“

Die Esterhazy Stiftungen bezeichnen jedenfalls die aktuelle Strafanzeige wegen angeblichen Meineids als „substanzlos“. Es gehe Paul Esterhazy vor allem um eigennützige finanzielle Interessen in der Höhe von 100.000 Euro, heißt es von den Esterhazy Stiftungen. Und es wird die Tatsache betont, dass bis zum heutigen Tag alle Verfahren gegen die Stiftungen abgewiesen worden seien.

Der überwiegende Teil der Behauptungen sei bereits zweimal Gegenstand von Verfahren gewesen. Dort seien die Behauptungen von den Gerichten geprüft und abgewiesen worden. Strafrechtliche Anwürfe würden als taktisches „Prozessgeplänkel“ eingesetzt. Zu den falschen Anwürfen werde im Verfahren Stellung genommen, heißt es von den Esterhazy Stiftungen.

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