Esterhazy: Schadenersatz-Klage abgewiesen

Die Schadenersatz-Klage von Esterhazy gegen das Land Burgenland ist in erster Instanz abgewiesen geworden. Esterhazy hatte das Land wegen der Verletzung der Instandhaltungspflichten bezüglich Schloss Esterhazy auf elf Millionen geklagt.

Esterhazy klagte 2011 das Land Burgenland als ehemaligen Pächter des Eisenstädter Schlosses auf 11,3 Millionen Euro. Der Vorwurf: Das Land habe die vertraglich übernommenen Instandhaltungspflichten verletzt, dadurch sei es zu beträchtlichen Schäden im Schloss gekommen. Das Bezirksgericht Eisenstadt wies am Freitag die Klage in erster Instanz ab. Begründet wurde das Urteil grundsätzlich damit, dass der Zustand des Schlosses im Jahr 1969 nicht mehr feststellbar wäre. Die Esterhazy-Betriebe wollen nun in Berufung gehen.

Streit um Stiftung

Zweiter Streitpunkt war die rechtsgültige Bestellung der Esterhazy-Stifungen, die vom Land bestritten wurde. In dieser Angelegenheit bekamen die Esterhazy-Betriebe Recht: Das Gericht bestätigte die rechtsgültige Bestellung der Stiftungen.

Land sieht Berufung gelassen entgegen

Das Land habe als langjähriger Pächter für die Erhaltung des Schlosses weit mehr geleistet als nötig gewesen wäre. Das Schloss sei in einem ordnungsgemäßen Zustand übergeben, sagte dazu Landeshauptmann Hans Niessl (SPÖ). „Wir hatten von Anfang an keinen Zweifel, dass unser Rechtsstandpunkt vom Gericht bestätigt wird“, so Niessl. Die Klage von Esterhazy sei eine „mutwillige Aktion ohne reale und rechtliche Grundlage“ gewesen,meint Finanz- und Kulturlandesrat Helmut Bieler (SPÖ). Der von Esterhazy angekündigten Berufung sehe man von Landesseite mit großer Gelassenheit entgegen.