Kindesmissbrauch: Zwölf Jahre Haft

Jener 34-jährige Mann, der im Vorjahr seine damals elfjährige Stieftochter im Südburgenland geschwängert hat, ist am Montagnachmittag zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Der Mann wird in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.

„Ich bereue es sehr. Es tut mir wirklich leid“, sagte der Mann am Montag beim Prozess im Landesgericht Eisenstadt unter Tränen. Seine Verteidigerin kündigte Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Der Mann wurde auch zu rund 16.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Angeklagter

ORF

Der Mann vor Gericht

Der Prozess fand teilweise unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Dem 34-Jährigen wurden schwerer sexueller Missbrauch einer Unmündigen sowie Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses und Quälen oder Vernachlässigen einer Unmündigen vorgeworfen. „Ich habe nicht gewusst, dass sie schwanger ist“, sagte der Angeklagte am Montag beim Prozess.

Bedingte Freiheitsstrafe für die Mutter

Auch die Mutter des heute zwölfjährigen Mädchens gab an, nichts von der Schwangerschaft gewusst zu haben. Die 37-Jährige wurde wegen Vernachlässigung einer Unmündigen zu zehn Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt. Auch sie muss ihrer Tochter 1.000 Euro Schmerzensgeld bezahlen. Die Frau nahm das Urteil an, Staatsanwältin Patricia Lendzian gab keine Erklärung ab. Als mildernd wertete der Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richterin Karin Knöchl das Geständnis und die Unbescholtenheit der Frau.

Frau bezeichnete Angeklagten als „liebevollen Vater“

Die 37-Jährige, die seit 2006 mit dem wegen sexuellen Missbrauchs eines anderen Kindes vorbestraften Mann zusammen war und ihn zwei Tage nach der Geburt ihres Enkelkindes geheiratet hatte, beschrieb den Mann vor dem Schöffensenat als „liebevollen Vater“. Er sei der „Hausmann“ gewesen, daheim habe es aber „katastrophal“ ausgesehen. Sie ging arbeiten und ließ ihn mit den Kindern daheim. Zu seinen Vorstrafen sagte sie: „Ich habe das nicht negativ gefasst. Ich habe keine bösen Absichten bei ihm gesehen.“ Die beiden sind mittlerweile geschieden. In einem Interview mit ORF-Burgenland-Reporterin Patricia Spieß sagte die Angeklagte, dass sie sich im Nachhinein Vorwürfe mache.

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In anderem Fall bereits verurteilt

Der gebürtige Wiener verbüßt schon eine Freiheitsstrafe, weil er bereits vor Jahren die damals zehnjährige Tochter seiner ersten Frau sexuell missbraucht hat. Das rechtskräftige Urteil - drei Jahre und acht Monate - gab es im Oberlandesgericht Wien Ende November. Damals war der Mann bereits wegen des neuen Missbrauchs in U-Haft.

Geschehnisse sollten vertuscht werden

Staatsanwältin Lendzian hielt sich beim Prozess am Montag aus Rücksicht auf das Opfer zurück und fasste die Geschehnisse kurz zusammen. Sie selbst habe gar nicht glauben können, was hier passiert sei. Die beiden Angeklagten wollten laut Lendzian die Geschehnisse „vertuschen“. Der Fall sei aufgeflogen, weil die Eltern Tage nach der Geburt zu einer anonymen Beratungsstelle gegangen seien. Erst dann sei das Mädchen ins Spital gebracht worden. Und zwar viel zu spät, es habe Schäden davongetragen, die bei sofortiger Verbringung in ein Krankenhaus nicht entstanden wären, sagte die Staatsanwältin.

Mädchen brachte Baby allein auf die Welt

Das Mädchen hatte im Alter von zwölf Jahren im vergangenen November ihr Kind daheim im Südburgenland allein auf die Welt gebracht. Der Stiefvater nabelte das Baby ab. Die Eltern gaben vor Gericht an, damals unter Schock gestanden zu sein. Der Angeklagte erklärte dazu, nachdem er sich die Vorträge der Staatsanwältin und der Verteidiger unter Tränen angehört hatte: „Ich kann nur sagen, dass wir Angst gehabt haben ... Angst, dass sie uns alle Kinder wegnehmen.“

Mutter: „War wie gelähmt“

Auch die Mutter hatte Angst vor dem Jugendamt, da man ihr schon einmal zuvor „die Kleine“ fast wegnehmen wollte. Die Stieftochter habe ein gutes Verhältnis zum Angeklagten gehabt, sogar ein besseres als zu ihrem eigenen Vater, so die Mutter. Im Oktober stand das Jugendamt vor der Tür. Die Schule äußerte den Verdacht, dass das Mädchen schwanger sei. „Ich hab nur gesagt, na von wo soll die schwanger sein“, erinnerte sich die Angeklagte. Es folgte ein Urintest, eine Ultraschalluntersuchung habe das Mädchen nicht machen lassen wollen. Auf die Frage, warum sie das Kind nicht eher ins Spital gebracht habe, sagte die 37-Jährige: „Ich habe nicht handeln können. Ich war wie gelähmt.“