Kindesmissbrauch: Auch Mutter angezeigt

Im Fall des schweren Kindesmissbrauchs im Bezirk Güssing wird nun auch gegen die Mutter jener Zwölfjährigen ermittelt, die von ihrem Stiefvater ein Baby bekam. Die Frau wurde angezeigt. Ihr Mann befindet sich in U-Haft.

„Das Verfahren richtet sich nun auch gegen die Mutter“, teilte Magdalena Wehofer, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Eisenstadt, mit. Gegen die Frau werde wegen des Vorwurfs des Quälens oder Vernachlässigens unmündiger Personen ermittelt, so Wehofer. Die Mutter sei bereits als Beschuldigte einvernommen worden.

Gegen den Stiefvater wurde am Dienstag die Untersuchungshaft verhängt. Der Mann war am 17. November festgenommen worden und sitzt nun in der Justizanstalt Eisenstadt. Die nächste Haftprüfung findet spätestens am 3. Dezember statt.

Mädchen und Kind im Spital

Die Zwölfjährige brachte das Baby vor acht Tagen im Geheimen zu Hause zur Welt. Das Mädchen und sein Kind seien derzeit im Spital und „wohlauf“, ihnen gehe es „den Umständen entsprechend“, teilte die Leitende Sozialarbeiterin des Landes, Bettina Horvath, mit. Die Behörde sei Anfang Oktober von der Schule über Verhaltensänderungen bei dem Mädchen informiert worden, es gab eine Gefährdungsmeldung.

Die Zwölfjährige habe nicht mitgeturnt, sichtlich zugenommen, die Zunahme aber kaschieren und verstecken wollen, auch viele Fehlstunden fielen auf. Die Jugendwohlfahrt ermittelte, da sich aufgrund der Verhaltensänderungen der Verdacht des sexuellen Missbrauchs aufgedrängt habe. Außerdem war der Stiefvater bereits bekannt - jedoch nicht in dieser Familienkonstruktion, wie Horvath erklärte.

Mutmaßlicher Täter war kein Unbekannter

Der Mann stand laut der Sozialarbeiterin wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs eines minderjährigen Kindes bereits vor Gericht. Anfang des Jahres sei er auch verurteilt worden, ging aber in Berufung, weshalb dieses Urteil auch nicht rechtskräftig sei.

„Der Stiefvater hatte mehrere Vorbeziehungen, aus denen auch Kinder entstammen – auch leibliche Kinder. Da bestand der Verdacht auf sexuelle Übergriffe“, berichtete Horvath. Die Jugendwohlfahrt habe Anzeige erstattet, es habe auch ein Verfahren - auch hier ging es um ein minderjähriges Stiefkind - gegeben. „Dieses Verfahren wurde allerdings zunächst eingestellt. Jahre später wurde der Mann wieder angezeigt, das Verfahren neu aufgerollt.“

Mutter wusste Bescheid

Die Mutter der Zwölfjährigen wusste Bescheid: „Die Jugendwohlfahrt hat ihre rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft und die damals neue Lebensgefährtin über die zurückliegenden Verdachtsfälle in einem Gespräch informiert - leider ohne Erfolg“, sagte Horvath und klärte auf: „Wir können nur aufgrund eines neuen Verdachts tätig werden. Wir dürfen auch niemanden vorverurteilen. Präventive Maßnahmen dürfen wir auch nicht setzen. Wir dürfen ja nur so weit, wie es unbedingt notwendig ist, in Eltern- und Familienrechte eingreifen.“

Ereignisse überschlugen sich

Im konkreten Fall hätten sich schließlich die Ereignisse überschlagen: „Die Zusammenarbeit mit der Familie hat sich als schwierig herausgestellt.“ Die Behörde habe auf einem Schwangerschaftstest bestanden, und es habe auch die Bereitschaft gegeben, einen Gynäkologen zu besuchen. Der geforderte Schwangerschaftstest - ein Harntest - sei jedoch negativ ausgefallen. „Wir haben auf weiteren Untersuchungen bestanden. Es war auch schon ein Termin vereinbart, der aber abgesagt wurde. Danach gab es wieder Gespräche, zu einem zweiten Test ist es aber nicht mehr gekommen.“

„Wir haben dann einen gerichtlichen Antrag für weitere Untersuchungen und weitere Betreuung gestellt und auch eine psychische Abklärung beantragt. Dieser Antrag war jedoch noch in Bearbeitung“, sagte Horvath. Nun müsse das Referat für Jugendwohlfahrt die interimistische Obsorge für die Zwölfjährige und ihr Kind übernehmen. „Wir werden uns darum kümmern, dass die beiden in entsprechenden Einrichtungen oder bei Pflegeeltern untergebracht werden.“