Rechtsstreit: Teilerfolg für Esterhazy

Der Rechtsstreit zwischen dem Land Burgenland und der Privatstiftung Esterhazy rund um die Instandhaltung des Eisenstädter Schlosses ist um eine Kapitel reicher. Jetzt gab es einen Teilerfolg für die Privatstiftung.

Das Oberlandesgericht in Wien hat den Einwand des Landes zurückgewiesen, dass das Verfahren aufgrund fehlender Handlungsfähig der Stiftung nicht rechtmäßig sei.

In dem Rechtsstreit fordert die Privatstiftung vom Land Burgenland elf Millionen Euro Schadenersatz, weil die Verpflichtung zur Instandhaltung des Schlosses in Eisenstadt seitens des Landes nicht eingehalten wurde, so die Privatstiftung.

Die Verpflichtung zur Instandhaltung sei aber 1969 zwischen dem damaligen Landeshauptmann Theodor Kery und Paul Esterhazy vereinbart worden, argumentiert Esterhazy. Bautechnische und rechtliche Gutachten würden belegen - so die Privatstiftung, dass das Land seinen vertraghlich vereinbarten Instandhaltungspflichten, nicht nachgekommen sei.

Diskussion um Rechtmäßigkeit

Anfang Oktober hat es dann eine Diskussion um die Rechtmäßigkeit der Klage der Privatstiftung gegen das Land gegeben. So sei laut Anwalt des Landes die Klage der Esterhazy-Privatstiftung nicht rechtmäßig zustande gekommen. Er hatte eine Zurückweisung der Forderungen verlangt - mehr dazu in Esterhazy-Klage gegen Land nicht rechtmäßig?.

Klage ist zulässig

Denn weder Stefan Ottrubay, noch ein anderer Vorstand der Stiftung sei vertretungsbefugt. Die Anwälte beriefen sich dabei auf das Firmenbuch und die Stiftungsurkunde. Demnach sei Ottrubay nur bis 30. Juni 2008 befristet als Stiftungsvorstand bestellt worden.

Auch die Mandate der anderen Vorstände seien bereits abgelaufen und deren Verlängerung nicht dokumentiert worden. Doch dieser Einwand wurde jetzt vom Oberlandesgericht in Wien abgelehnt, die Klage ist also zulässig.