So wählt man richtig
Wer am Sonntag im Wahllokal wählt, sollte sich ausweisen können - jedenfalls in größeren Gemeinden, wo nicht alle Wahlberechtigen persönlich bekannt sind. Außerdem sollte man auch die Wahlinformation mitnehmen. Das ist jener weiße Zettel, der zugeschickt wurde und auf dem unter anderem der Name und die Wählerverzeichnisnummer angeführt sind. Das beschleunigt die Abwicklung.
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Zwei Stimmzettel
Im Wahllokal bekommt man dann zwei Stimmzettel. Einer ist für die Bürgermeisterwahl. Alle Kandidaten sind namentlich aufgelistet. Der zweite Stimmzettel ist für die Gemeinderatswahl. Dort sind alle Parteien beziehungsweise Listen angeführt, darunter jeweils die Namen der Kandidaten für den Gemeinderat. Man wählt eine Partei und kann dann noch zusätzlich, wenn man will, bis zu drei Vorzugsstimmen vergeben.
Stimme für Partei ausschlaggebend
Zu beachten ist: Stimmen-Splitting ist nicht möglich. Das heißt, Vorzugsstimmen kann man nur an Kandidaten jener Partei vergeben, die man gewählt hat. Wen jemand Partei A angekreuzt hat und Vorzugsstimmen an Kandidaten der Partei B vergeben hat, dann sind diese Vorzugsstimmen ungültig. Die Stimme für die Partei bleibt aber gültig.
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Wahlkarte bis Freitag 12.00 Uhr beantragen
Wer am Sonntag nicht persönlich im Wahllokal erscheinen kann oder will, kann mit Wahlkarte wählen. Mündlich kann man eine solche noch bis Freitag 12.00 Uhr im Gemeindeamt beantragen. Spätestens Freitag um 14.00 Uhr müssen die Wahlkarten am Gemeindeamt eintreffen - per Post oder man kann sie auch persönlich abgeben.