Nebenwohnsitz: Wer darf wählen?

Bei der Gemeinderatswahl gibt es mehr Wahlberechtigte als etwa bei Landtagswahlen, weil auch am Nebenwohnsitz gemeldete Personen unter gewissen Voraussetzungen wählen dürfen. Doch das sorgt immer wieder für Missstimmungen.

Noch gibt es nur eine vorläufige Zahl der Wahlberechtigten - rund 259.000 Personen dürfen am 7. Oktober ihre Stimme abgeben. Das sind etwa 8.000 mehr als bei den bisher letzten Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen.

Unterschiedliche Zahlen

Auch die vorläufige Zahl der Nebenwohnsitzwähler hat sich um etwas mehr als 2.000 Wähler auf 24.000 erhöht. Der Anteil der Zweitwohnsitzwähler ist mit etwa 9,4 Prozent nur unwesentlich höher als 2002. Wie unterschiedlich allerdings der Anteil an Zweitwohnsitzwählern sein kann, zeigt ein stichprobenartiger Rundruf: In Apetlon beispielsweise sind es 20 Prozent, in Siegendorf zum Beispiel sind es 0,4 Prozent.

Gesetz seit 1997

In mittel- und südburgenländischen Gemeinden ist der Anteil durchgehend höher, weil viele Pendler in Wien hauptgemeldet sind. Das war bei Einführung des Wahlrechts für am Nebenwohnsitz Gemeldete 1996 auch die Idee, nämlich genau diesen immerhin 40.000 Burgenländern das Wahlrecht in ihrem eigentlichen Heimatort zu ermöglichen. In der jetzigen Form ist das Gesetz seit 1997 gültig.

Zwei von vier Kriterien

Aufgrund dieser Form kommt es immer wieder zu Reklamationen - so auch heuer. Bei Nebenwohnsitzern muss nämlich geprüft werden, ob sie zwei von vier Kriterien für die Begründung des Wahlrechts erfüllen. Als Kriterien gelten der wirtschaftliche, berufliche, familiäre und gesellschaftliche Lebensmittelpunkt - das lässt doch unterschiedliche Interpretationen zu.

Wie hoch die Zahl der Beeinspruchungen bei den Bezirkswahlbehörden ist, kann nicht gesagt werden. Bis 5. September jedenfalls sollen alle Einsprüche behandelt sein, dann sollte die Zahl der Wahlberechtigten feststehen.