Justizzentrum Eisenstadt
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Chronik

„Dealer“ von Kunden ausgeraubt: Haftstrafen

Vier „Kunden“ eines Drogendealers sind am Mittwoch in Eisenstadt zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden, weil sie versucht haben sollen, diesen in seiner Wohnung in Wien auszurauben.

Der 27-jährige Erstangeklagte erhielt eine Zusatzfreiheitsstrafe von sechs Jahren und muss nun insgesamt neun absitzen. Die anderen wurden zu sechseinhalb Jahren beziehungsweise zu Zusatzstrafen von dreieinhalb und zwei Jahren verurteilt. Die Urteile sind, mit einer Ausnahme, nicht rechtskräftig. Die 25-jährige Drittangeklagte, die den versuchten schweren Raub im Zuge der Ermittlungen zunächst zugegeben hatte, das Geständnis beim Prozess aber widerrief, nahm ihr Urteil von zwei zusätzlichen Jahren als Einzige an. Insgesamt muss sie vier Jahre absitzen.

Angeklagte bestritten die Bedrohung des Dealers

Die Frau soll die Wohnung des Dealers zuerst alleine betreten haben, um ihn positiv zu stimmen und mit ihm Alkohol zu trinken. Die drei Männer sollen später dazugekommen sein und den Mann mit einem Messer bedroht haben – mit dem Ziel, an Drogen zu kommen. Die vier Angeklagten bestritten das vor Gericht. Die Frau habe lediglich fünf Gramm Kokain „auf Kommission“ kaufen sollen. Die im Auto wartenden Männer seien nachgekommen, weil sie sich nach einiger Zeit Sorgen gemacht hätten. Daraufhin sei eine hitzige Diskussion ausgebrochen. „Ich habe sogar gesagt: Hier gibts keinen Raub“, erzählte der 27-Jährige, was bei Richterin Karin Lückl für Verwunderung sorgte: „Warum sagen Sie das, wenn es eh keinen Raub gibt?“

Zweitangeklagter war Verbindungsmann der Polizei

Die Ermittlungen ins Rollen gebracht hatte der 38-jährige Zweitangeklagte. Er war als Verbindungsmann der Polizei tätig und erzählte dem für ihn zuständigen Beamten von dem Vorfall. Ihm wurde außerdem in mehreren Fällen Schlepperei zu Last gelegt – weshalb er zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt wurde.

Opfer bereits abgeschoben

Der Prozess war im Februar vertagt worden, um auch das Opfer zu einer Befragung zu laden. Der Mann wurde aber bereits nach Algerien abgeschoben und erschien nicht. Der 27-jährige Erstangeklagte kündigte unmittelbar nach dem Urteil Nichtigkeitsbeschwerde an. Noch während ihn die Justizwachebeamten abführten, betonte er, dass er „unschuldig“ sei.