Prozess Messerstecherei
ORF/Herbst
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Chronik

Messerstecherei in Mattersburg: Mehrere Verurteilungen

Rund um die Messerstecherei in Mattersburg im vergangenen Juli, bei dem ein 16-Jähriger von einem damals 14-Jährigen mit einem Messer schwer verletzt wurde, gab es am Donnerstag am Landesgericht Eisenstadt mehrere Verurteilungen. Der Haupttäter wurde zu vierzehn Monaten bedingter Freiheitsstrafe und einer Geldstrafe verurteilt.

Am Donnerstag ging es einmal mehr um die Frage, was genau im Juli des Vorjahres an einer Bushaltestelle in Mattersburg passierte, als es zu der Auseinandersetzung zwischen zwei Gruppen Jugendlicher kam. Fest steht: Ein 16-Jähriger wurde durch einen Messerstich schwer verletzt, auch Pfefferspray kam zum Einsatz – mehr dazu in 16-Jähriger bei Messerstecherei schwer verletzt.

Unterschiedliche Versionen des Tathergangs

Wegen des Angriffs angeklagt waren drei Burschen. Der damals 14-jährige Angeklagte zeigte sich bereits in der ersten Verhandlung im Februar geständig, die beiden anderen angeklagten Jugendlichen bestritten die Vorwürfe – weil es mehrere verschiedene Versionen zum Tathergang gab, wurde der Prozess vertagt – mehr dazu in Prozess nach Messerstecherei vertagt.

Tatort
ORF/Lukas Krenn
Am Mattersburger Brunnenplatz kam es zu der Auseinandersetzung

Mehrere Zeugen sollten am Donnerstag mehr Klarheit bringen, viele Fragen blieben aber weiter offen. Außerdem wurde ein Gutachten über die Reife des Messerangreifers eingeholt – es bescheinigt dem Burschen eine ausreichende geistige Reife. Die Verteidiger der drei Angeklagten bestritten am Donnerstag jedenfalls neuerlich, dass die Attacke vorab abgesprochen war. Das Schöffengericht folgte bei seinen Urteilen dann diesen Aussagen – Verurteilungen gab es dennoch.

Mehrere Verurteilungen

Jener Bursche, der für den Messerangriff verantwortlich war, wurde zu vierzehn Monaten bedingter Freiheitsstrafe wegen schwerer Körperverletzung und der Zahlung von 2.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt. Wegen des Einsatzes von Pfefferspray wurde ein zweiter Angeklagter wegen leichter Körperverletzung zu einem Monat bedingt verurteilt. Der dritte Angeklagte wurde freigesprochen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Das 16-jährige Opfer war ebenfalls angeklagt – wegen gefährlicher Drohung. Diese gab der Bursch heute – im Gegensatz zum ersten Verfahren – zu und kassierte dafür 60 Stunden gemeinnützige Arbeit und 200 Euro Strafe.