Photovoltaik-Anlage auf Dach
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Wirtschaft

PV-Anlagen: Start für Förderungen

Bis zum Jahr 2030 soll Strom, der in Österreich erzeugt wird, ausschließlich aus erneuerbaren Energien kommen. Dafür stellt die Bundesregierung alleine heuer fast 600 Millionen Euro bereit. Am Donnerstag startet die erste von vier Förderrunden für dieses Jahr für PV-Anlagen.

Im Burgenland – mit rund 300 Sonnentagen im Jahr – ist die Nachfrage nach Photovoltaikanlagen besonders groß. Mit Ende 2022 gab es hier landesweit laut Netz Burgenland insgesamt 14.500 Photovoltaikanlagen – auch wenn die Anschaffungskosten für eine Anlage mit zehn Kilowatt-Peak je nach Dachart 15.000 bis 20.000 Euro und mehr betragen können. Mit der neuen Förderrunde wird jedes installierte Kilowatt mit bis zu 285 Euro gefördert.

Photovoltaik-Anlage auf Dach wird montiert
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250 Millionen für erste Förderrunde

Im Regelfall erledigen die installierenden Elektrobetriebe fast alle Behördenwege und die Abwicklung der Förderung. In der jetzigen ersten Förderrunde stehen heuer mehr als 250 Millionen Euro bereit. Gefördert werden einerseits neue Anlagen, aber auch Erweiterungen, sowie Stromspeicher der PV-Anlagen.

Für einen Antrag muss man sich online anmelden und ein Ticket lösen. Der Start ist am Donnerstag um 17.00 Uhr. „Für den ersten Schritt braucht man nur den Zählpunkt vom Netz und die Personaldaten. Wenn man das hochlädt, bekommt man das Ticket. Dann bekommt man von der Förderstelle ein E-Mail zurück und muss weitere Daten hochladen – etwa Daten von der Photovoltaik-Anlage, Abrechnungen, und die Förderstelle schaut sich diese Unterlagen dann an“, so Andreas Wirth, Bundes- und Landesinnungsmeister für Elektrotechnik.

Photovoltaik-Anlage auf Dach wird montiert
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Frist für erste Förderrunde bis 6. April

Alleine bei Elektro Wirth in Steinbrunn werden am Donnerstag an die 200 Anträge eingebracht. Denn so wie die Anträge eingereicht werden, werden sie auch bearbeitet. Die Frist für die erste Förderrunde läuft bis 6. April. Danach gibt es im Juni, August und Oktober noch drei weitere Möglichkeiten. Dabei können auch jene zum Zug kommen, die im Vorjahr leer ausgegangen sind. Es sei gelungen, dass auch Haushalte, deren Anlagen im vergangenen Jahr nach dem 21. April errichtet wurden, heuer noch um eine Förderung ansuchen können, so Wirth.

Photovoltaikanlangen bis zu einer Engpassleistung von 20 Kilowatt bei Gebäuden der Gebäudeklasse 1 bis 3 parallel zu Dach- oder Wandflächen können ohne baurechtliches Verfahren realisiert und gefördert werden. Bei allen anderen Anlagen ist bezüglich einer Genehmigung eine Information bei der Baubehörde einzuholen. Allerdings, die Wartezeit für so eine Anlage beträgt nach wie vor sechs Monate bis ein Jahr.