Grenze bei Schattendorf
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Chronik

Schattendorf: Ungarin schaltet Volksanwaltschaft ein

Der Bürgermeister von Schattendorf hat Post von der Volksanwaltschaft bekommen: Eine Frau aus Ungarn beschwerte sich bei der Volksanwaltschaft über die geplante Fußgängerzone am Grenzübergang. Die Volksanwaltschaft ersucht den Bürgermeister um eine Stellungnahme.

In Schattendorf darf die Grenze zu Ungarn seit Mittwoch nicht mehr mit dem Auto passiert werden. Die Bauarbeiten für eine Fußgängerzone im Grenzbereich haben begonnen. Das starke Verkehrsaufkommen im Ort soll so reduziert werden – mehr dazu in Schattendorf: Grenze gesperrt, Baustart für Fuzo. In die Fußgängerzone einfahren dürfen dann nur noch Personen mit bescheidmäßiger Ausnahmegenehmigung. Die dafür anfallenden Kosten von rund 160 Euro für die Dauer von zwei Jahren werden mittels Schattendorf-Einkaufsgutscheinen refundiert. Eine Ungarin erhebt nun den Vorwurf der Ungleichbehandlung und wandte sich damit an das Büro von Volksanwältin Gaby Schwarz.

Grenze bei Schattendorf
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Die Baustelle am Grenzübergang Schattendorf

Beschwerdeführerin sieht Pendler benachteiligt

Die Pendlerin aus Ungarn beschwert sich darüber, dass ausschließlich Menschen mit Hauptwohnsitz in Schattendorf und Agendorf (Agfalva) beim Gemeindeamt in Schattendorf um eine Ausnahmegenehmigung ansuchen können, um die geplante Fußgängerzone im Schritttempo befahren zu dürfen. Ungarische Pendlerinnen und Pendler, die in Österreich ihrer Erwerbstätigkeit nachgingen, würden dadurch benachteiligt, so der Vorwurf der Frau.

In dem Schreiben der Volksanwaltschaft wird der Schattendorfer Bürgermeister ersucht, eine Stellungnahme zu dem Vorwurf abzugeben. Das Schreiben ist noch an den ehemaligen Bürgermeister Johann Lotter (SPÖ) adressiert, dieser ist aber schon vor einem Jahr von Thomas Hoffmann (SPÖ) abgelöst worden.

Hoffmann: „Sprachlos“

Er sei „sprachlos“, dass sich eine ÖVP-Volksanwältin gegen die Verkehrssicherheitsinteressen der burgenländischen Gemeinden stelle, meinte Hoffmann in einer Reaktion auf das Schreiben der Volksanwaltschaft. Offensichtlich habe Frau Schwarz kurzzeitig vergessen, dass sie nicht mehr ÖVP-Generalsekretärin sei, sondern Volksanwältin, sagte SPÖ-Landesgeschäftsführer Roland Fürst. Schwarz solle sich als solche für Anliegen der österreichischen – und im konkreten Fall der Schattendorfer Bevölkerung – einsetzen und nicht für ungarische Anrainer.

Schwarz: Jede Beschwerde muss geprüft werden

Nach den verfassungsgesetzlichen Bestimmungen könne sich jede/jeder bei der Volksanwaltschaft wegen behaupteter Missstände in der Verwaltung, einer behaupteten Verletzung in Menschenrechten oder wegen Säumnis eines Gerichtes beschweren, entgegnete Volksanwältin Gaby Schwarz: „Die Volksanwaltschaft hat jede Beschwerde zu prüfen.“ Das habe sie in diesem Fall mit der Aufforderung zur Stellungnahme getan.