Das Handelsgericht Wien kippte vergangene Woche die Preiserhöhung des teilstaatlichen Stromkonzerns Verbund vom Mai 2022. Die Klausel zur Anpassung des Strom-Arbeitspreises sei nachteilig für die Kundinnen und Kunden, so der Verein für Konsumenteninformation (VKI). Nach Ansicht des VKI sind die seit der Preiserhöhung auf Grundlage der Klausel verrechneten Entgelte im Ausmaß des entsprechenden Erhöhungsbetrags zurückzuerstatten – mehr dazu in wien.ORF.at. Auch in Tirol und Salzburg gab es zuletzt heftige Kritik an den Landesenergieversorgern – und zwar von den jeweiligen Arbeiterkammern – mehr dazu in tirol.orf.at und salzburg.orf.at.
AK Burgenland: Situation im Burgenland anders
Man habe sich zuletzt mehrfach für die burgenländischen Energiekunden eingesetzt und stehe in regelmäßigem Kontakt zum Energieversorger Burgenland Energie, heißt es auf Anfrage des ORF Burgenland von der AK Burgenland. Die Energiesituation sei im Burgenland eine andere als in Salzburg oder Tirol, zudem habe die Landesregierung Abfederungsmaßnahmen gesetzt, so die Arbeiterkammer.
In den westlichen Bundesländern sei die Kritik der dortigen Arbeiterkammern jedenfalls berechtigt. Die dortigen Energieversorger erzeugen Strom mit Wasserkraft. Die Burgenland Energie hingegen müsse Strom zukaufen, da die Stromerzeugung vom Wetter (Sonne, Wind) abhängig sei. Die Rahmenbedingungen seien somit nicht vergleichbar.