Alexander Knaak (SPÖ) und Josef Neusteurer (ÖVP)
SPÖ/ÖVP
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Politik

GR-Wahl: ÖVP geht wegen Forchtenstein zum VfGH

Nach der Abweisung der Wahlanfechtung der Bürgermeisterstichwahl in Forchtenstein (Bezirk Mattersburg) durch die Landeswahlbehörde hat die ÖVP Forchtenstein nun die Aufhebung der Wahl beim Verfassungsgerichtshof beantragt.

Unter anderem sei der versiegelte Akt mit allen Wahlunterlagen von Bürgermeisterin Friederike Reismüller (SPÖ) nachträglich geöffnet und nicht neuerlich versiegelt worden, hieß es am Freitag in einer Aussendung.

ÖVP-Vizebürgermeister Josef Neusteurer wies darauf hin, dass das Wahlergebnis sehr knapp war – SPÖ-Kandidat Alexander Knaak gewann mit fünf Stimmen Vorsprung – und das Ergebnis „mit geringfügigen Manipulationen“ verfälscht werden hätte können. Reismüller habe selbst angegeben, mit dem unversiegelten Wahlakt nach Hause gefahren zu sein, bevor sie diesen nach etwa einer Stunde der Bezirkswahlbehörde übermittelt habe.

„Nachdem die Landeswahlbehörde diesen Umstand aber nicht berücksichtigt hat, haben wir uns als Volkspartei dazu entschieden, die Bürgermeisterstichwahl beim Verfassungsgerichtshof anzufechten. Es wurde beantragt, dass das Höchstgericht die Bürgermeisterstichwahl zur Gänze aufhebt“, erklärte Neusteurer.

Fürst: „ÖVP schlechter Verlierer“

SPÖ-Landesgeschäftsführer Roland Fürst kritisiert in einer Aussendung den Schritt der ÖVP. „Die ÖVP ist ein schlechter Verlierer, die ÖVP Forchtenstein war nämlich während der Wahl mit Wahlzeugen und dem stellvertretenden Wahlleiter immer präsent. Warum die ÖVP das Wahlergebnis nicht anerkennt, kann ich nicht nachvollziehen“, so Fürst.

Fazekas: „Justiz wird Zweifel prüfen“

Es sei eine Tatsache, dass es im Fall Forchtenstein berechtigte Zweifel gebe, widerspricht hingegen ÖVP-Landesgeschäftsführer Patrik Fazekas. „Deshalb vertrauen wir darauf, dass die unabhängige Justiz diese Zweifel prüfen wird“, so Fazekas.