Entscheidend waren "nicht die hohen Gaspreise, wie in den Medien berichtet, sondern unvorhersehbare wirtschaftliche Ereignisse“, so AMS-Landesgeschäftsführerin Helene Sengstbratl in einer Presseaussendung. „Seit Juli 2022 gelten strenge Richtlinien. Wir schauen uns jeden einzelnen Antrag sehr genau an“, so Sengstbratl. Gestiegene Energie- oder Gaspreise seien innerhalb der aktuellen Kurzarbeitsregelungen kein Grund für Kurzarbeit.
Im Falle Lenzing waren vor allem wirtschaftliche Engpässe, wie der Rückgang des Absatzes von Fasern, der Auslöser, heißt es vom AMS. Im Rahmen der neuen Kurzarbeitsregelung müsse auch der regionale Arbeitsmarkt genau unter die Lupe genommen werden. Gibt es in der Region genug Jobs für betroffene Mitarbeiter, so könne die Belegschaft nicht in Kurzarbeit geschickt werden. Für die hochspezialisierten Mitarbeiter der Firma Lenzing wäre ein Ausweichen auf andere umliegenden Betriebe nicht möglich gewesen, so das AMS.