Politik

Forchtenstein: Wahlanfechtung abgewiesen

Die Landeswahlbehörde hat in ihrer Sitzung am Montag über den Einspruch betreffend das Ergebnis der engeren Wahl des Bürgermeisters in Forchtenstein (Bezirk Mattersburg) entschieden und diesen abgewiesen. Die Wahl könnte nun noch beim Verfassungsgerichtshof angefochten werden.

Dem Einspruchsbegehren konnte aufgrund des von der Behörde durchgeführten Ermittlungsverfahrens im Ergebnis nicht stattgegeben werden, hieß es in einer Aussendung des Landes am Freitag. Der Einspruch wurde damit seitens der Landeswahlbehörde endgültig abgewiesen.

ÖVP-Kandidat ortete Unregelmäßigkeiten

Alexander Knaak (SPÖ) hat seinen Konkurrenten Josef Neusteurer (ÖVP) bei der engeren Wahl am 23. Oktober 2022 um nur fünf Stimmen geschlagen. Neusteurer hat daraufhin den Wahlausgang beeinsprucht und mögliche Ungereimtheiten bei der Auszählung behauptet. Die Ermittlungen dazu wurden von der Landeswahlbehörde vor rund eineinhalb Wochen abgeschlossen – mehr dazu in Forchtenstein: Entscheidung über Wahlanfechtung steht bevor.

Alexander Knaak (SPÖ) und Josef Neusteurer (ÖVP)
SPÖ/ÖVP
Alexander Knaak (l.) und Josef Neusteurer

„Es freut mich, dass das Ergebnis der Landeswahlbehörde so ausgegangen ist, wie wir es erwartet hatten. Damit ist auch eine gewisse Erleichterung verbunden. Was beim Blick in die Zukunft jetzt zählt, ist die Arbeit des Bürgermeisters und des Gemeinderates, damit wir die Aufgaben für Forchtenstein erfolgreich bewältigen“, so Knaak gegenüber dem ORF Burgenland.

Man müsse das in der Fraktion diskutieren und nehme das Ergebnis zur Kenntnis, so Josef Neusteurer. Man werde sehen, wie es weitergeht. Man wolle die Entscheidung prüfen und über weitere Schritte beraten. Nun sei es auch an der Zeit, dass man in der Gemeinde längst notwendige Beschlüsse, die aufgeschoben wurden, in Angriff nehme, sagte Neusteurer. Nach der Zustellung der Entscheidung schließe man weitere rechtliche Schritte nicht aus, hieß es.

Anfechtung beim Verfassungsgerichtshof möglich

Die Wahl des Gemeinderates und des Bürgermeisters der Gemeinde Forchtenstein könne jetzt innerhalb von vier Wochen ab Zustellung des Bescheides der Landeswahlbehörde beim Verfassungsgerichtshof angefochten werden. Dazu berechtigt seien alle Parteien, die bei der Gemeindewahlbehörde Wahlvorschläge für die in Forchtenstein angefochtene Wahl rechtzeitig vorgelegt haben, hieß es in dem Schreiben des Landes. Ob die ÖVP von diesem Recht Gebrauch machen wird, blieb vorerst offen.

Zufrieden zeigte sich die Landes-SPÖ nach der Entscheidung. Nun könne endlich der gewählte Bürgermeister Rüdiger Knaak angelobt werden und mit seiner Arbeit beginnen, so SPÖ-Landesgeschäftsführer Roland Fürst. Die ÖVP solle dieses deutliche Ergebnis der Wahlbehörde und vor allem den Willen der Forchtensteiner Bevölkerung akzeptieren und konstruktiv im Sinne einer positiven Entwicklung für Forchtenstein mitarbeiten, so Fürst.