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Gericht

Urteile nach Schüssen mit Softgun

Sechs junge Männer, ein 50-Jähriger sowie eine 19-Jährige mussten sich laut „Kurier“ am Dienstag vor dem Landesgericht in Eisenstadt verantworten. Ihnen wurde unter anderem vorgeworfen, mit einer Softgun aus einem fahrenden Auto geschossen zu haben.

Schwere Körperverletzung, gefährliche Drohung, Besitz verbotener Waffen sowie Sachbeschädigung – die Liste der Vergehen, die den insgesamt acht Personen vorgeworfen wird, ist lang. Passiert sein sollen die Delikte in teils unterschiedlichen Konstellationen.

Im Oktober und November 2021 etwa sollen vier der jungen Beschuldigten bei Autofahrten im Bezirk Mattersburg und Eisenstadt mit Softguns aus dem fahrenden Auto geschossen haben. Eine Passantin wurde dabei verletzt, durch einen Schuss in den Rücken. Außerdem sollen die Beschuldigten auf Fenster und Auslagen geschossen haben – mehr dazu in Sachbeschädigungen mit Gasdruckpistole.

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Im Einkaufszentrum Arena gingen etliche Glasscheiben zu Bruch

Dutzende Glasscheiben gingen zu Bruch, etwa im Einkaufszentrum Arena in Mattersburg. Der entstandene Sachschaden liegt über 100.000 Euro. Dem 50-Jährigen wird zudem Hehlerei vorgeworfen, er soll ein von der 19-Jährigen gestohlenes Handy weiterverkauft haben.

Die Urteile

Vor Gericht bekannten sich die meisten der insgesamt acht Angeklagten teilweise schuldig. Der 20-Jährige, der die Passantin in den Rücken geschossen haben soll, wird zu sechs Monaten bedingt verurteilt, inklusive 7.000 Euro Schadenswiedergutmachung und 250 Euro Schmerzensgeld.

Ein 19-Jähriger bekommt vier Monate bedingt und 5.000 Euro Wiedergutmachung. Für den 21-Jährigen sowie die 19-Jährige endet die Verhandlung mit einer Diversion und gemeinnütziger Arbeit. Und das Urteil für den 50-Jährigen: sechs Wochen bedingt. Die Verfahren der zwei Erstangeklagten – sie sollen sich gegenseitig verletzt haben – wurden ausgeschieden. Eines der Urteile ist rechtskräftig, die anderen nicht.