Gerhard Milletich wollte ursprünglich auf dem Rechtsweg eine Gegendarstellung des „Kurier“ zu einem Bericht vom Oktober des Vorjahres erwirken. In diesem wird ihm vorgeworfen, er habe seine Stellung als ÖFB-Präsident ausgenutzt, um für seinen Verlag Geschäfte zu lukrieren.
Verfahren wegen Onlineartikels geht weiter
Bereits am Montag wurde am Landesgericht für Strafsachen Wien in dieser Sache verhandelt. Dabei ging Milletich gegen die Onlineveröffentlichung des Artikels vor. Sein Gegendarstellungsbegehren wurde nicht rechtskräftig abgewiesen – mehr dazu in Causa Milletich: Keine Gegendarstellung. Denn der Antrag traf nicht die These des Artikels, sondern fokussierte darauf, ob mit mehreren zwecks Inseraten kontaktierten ÖFB-Sponsoren schon längere Geschäftsbeziehungen bestanden oder nicht, stellte der Richter fest.
In diesem Fall geht Milletich nun in Berufung. Es gehe um die Frage, ob die formalrechtlichen Gründe, die der Richter vorgelegt habe, tatsächlich zuträfen, so Milletichs Anwalt, Gerald Ganzger. Wichtig sei festzuhalten, dass der Richter nicht gesagt habe, dass die Vorwürfe des „Kurier“ gegen Milletich gestimmt hätten.
Zweite Klage wegen Zeitungsartikels zurückgezogen
Schon vor der Ankündigung der Berufung hatte Ganzger die zweite Klage, die am Dienstag am Landesgericht Wien verhandelt werden sollte, fallengelassen. In diesem Fall ging es um den Artikel in der Tageszeitung „Kurier“, in dem Milletich „Inseratenkeilerei“ für seine Verlage unter Ausnützung seiner ÖFB-Präsidentschaft vorgeworfen worden war.
Ethikkomitee: Ergebnisse noch im Jänner
Inwieweit der erhobene Vorwurf, Milletich betreibe „Inseratenkeilerei“, zutrifft, wurde beim Prozess am Montag nicht geklärt. Mit der Inseratencausa rund um Milletich beschäftigt sich aber auch das Ethikkomitee der Fußballbundesliga. Ergebnisse sollen noch im Jänner vorliegen.