Angeklagter vor Gericht
ORF/Sonja Herbst
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Gericht

Nach Unfall: Schlepper zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt

Ein 43-jähriger rumänischer Schlepper ist am Mittwoch am Landesgericht Eisenstadt rechtskräftig zu dreieinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Er hatte im vergangenen September einen Unfall verursacht, bei dem er und 15 andere Personen verletzt wurden. Angeklagt war er wegen Schlepperei, schwerer Körperverletzung und vorsätzlicher Gemeingefährdung.

Der Unfall ereignete sich im September 2022 bei Pamhagen (Bezirk Neusiedl am See). Das Fahrzeug des Angeklagten war damals Bundesheersoldaten aufgefallen. Als sie ihn aufhalten wollten, stieg der 43-Jährige aufs Gas und fuhr in Richtung Apetlon davon. In einer Linkskurve – auf Höhe der Vila Vita – kam es dann zum Crash, das Auto krachte gegen einen Baum.

Im Fahrzeug befanden sich 15 Männer aus Indien, Pakistan und Afghanistan. Sie wurden bei dem Unfall verletzt, einige von ihnen schwer. Die Bundesheer-Soldaten leisteten vor Ort erste Hilfe. Die Verletzten wurden in umliegende Krankenhäuser gebracht, vier von ihnen erlitten schwere Verletzungen – mehr dazu in Schlepperauto von Straße abgekommen: 16 Verletzte.

Unfall eines Schlepperautos
FF Pamhagen
Das Unfallfahrzeug im Straßengraben

„Nur zufällig in Österreich gelandet“

Vor Gericht bekannte sich der Angeklagte am Mittwoch der Schlepperei und der schweren Körperverletzung für schuldig, nicht aber der vorsätzlichen Gemeingefährdung. Der Mann sagte vor dem Schöffengericht aus, dass ihm 3.000 Euro für die Schleppung der Personen versprochen worden seien. Gesehen habe er das Geld aber nie.

Die Verteidigung des Schleppers argumentierte, dass er die Soldaten, die ihn anhalten wollten, nicht als solche erkannt habe. Der Angeklagte habe geglaubt, er befinde sich noch in Ungarn und habe gefürchtet, man wolle ihn überfallen. Darum sei er einfach davongefahren. Außerdem habe er damals nicht gewusst, wie viele Personen sich genau im Auto befanden. In Österreich sei er nur zufällig gelandet, das Navi habe ihn falsch geleitet. Zielort sei eigentlich Ungarn gewesen.

„Es tut mir leid“

„Es tut mir leid“, gab der Angeklagte zu Protokoll. Seine Verteidigerin bat um ein mildes Urteil, weil ihr Mandant unbescholten sei und hohe Schulden habe. Er sei zudem alleinerziehender Vater einer kranken Tochter. „Ich weiß nicht, was mit ihr passiert, wenn ich hierbleiben muss“, so der Angeklagte. Seit dem Unfall könne er nicht mehr schlafen, er leide unter der psychischen Belastung, so der Angeklagte weiter. Die Staatsanwaltschaft warf dem Mann vor, dass er, obwohl er ein geübter Autofahrer sei – bis kurz vor der Verhaftung war der Mann als Lkw-Fahrer tätig – ein gefährliches Fahrverhalten an den Tag legte und mit 140 km/h durch das Ortsgebiet gerast sei. Und er habe mit Sicherheit gewusst, dass das Auto überladen sei, da es sich um einen herkömmlichen Van handelte.

Angeklagter vor Gericht
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Der Angeklagte vor Gericht

„Für mich ist klar, dass Sie flüchten wollten“, sagte Richterin Birgit Falb. „Was mir bei Ihnen fehlt, ist die Reue.“ Die Richterin befragte den Angeklagten außerdem zu seinem Mobiltelefon, das er während der Schlepperfahrt nutzte. Ob er mit jemandem telefoniert habe, der mit der Schlepperfahrt zu tun hatte? Er habe mit einem Mann, dessen Spitzname „Russu“ sei, telefoniert, weil das Navigationssystem nicht ordentlich funktionierte, so der Angeklagte.

Im Zeugenstand wurde auch ein Polizist zum Zustand eines Schwerverletzten befragt. Der Verletzte wurde nach dem Unfall mit einem Schädel-Hirn-Trauma ins Krankenhaus Wiener Neustadt gebracht, erst am gestrigen Dienstag sei er entlassen worden, sein Zustand sei aber immer noch schlecht, so der Polizist. Von allen vier Schwerverletzten hatte dieser Mann die schwerwiegendsten Verletzungen.

Urteil angenommen

Das Schöffengericht sprach den Angeklagten schließlich schuldig im Sinne der Anklage. Er wurde zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt. Mildernd wurde berücksichtigt, dass er bis zur Schleppung einen ordentlichen Lebenswandel geführt und sich schuldig bekannt hatte. Erschwerend kam das „Nachtatverhalten“ hinzu. Wenn er stehengeblieben wäre, wäre die Strafe milder ausgefallen, so die Richterin. Der 43-Jährige nahm das Urteil an, bat aber um Ratenzahlung, weil er sich die Verfahrenskosten nicht leisten kann. Das Urteil ist rechtskräftig.