Das Justizzentrum bzw. Gericht in Eisenstadt
ORF.at/Michael Baldauf
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Chronik

Urteil und Vertagung bei Prozess gegen Suchtgifthändler

Ein Prozess gegen drei mutmaßliche Suchtgifthändler hat am Montag am Landesgericht Eisenstadt ein Urteil und eine Vertagung gebracht. Die Männer sollen mehrere hundert Kilo Drogen importiert und weitergegeben haben. Der Drittangeklagte wurde zu einer Zusatzstrafe von 20 Monaten Haft verurteilt, die beiden anderen müssen im März noch einmal vor Gericht.

Der Drittangeklagte, ein 26-Jähriger aus dem Kosovo, der laut Richterin Karin Lückl einen „untergeordneten Tatbeitrag“ geleistet haben dürfte, ist in der Vergangenheit am Landesgericht Wien bereits zu drei Jahren Haft verurteilt worden, nun erhält er 20 Monate Haftstrafe zusätzlich. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Mann hatte sich, wie sein 29-jähriger Bruder, und der 37-jährige Erstangeklagte teilweise schuldig bekannt. Die auf der Grundlage von Chats angeklagten Mengen bestritten alle drei. Sie hätten in den Textnachrichten manchmal übertrieben und angegeben.

Von März 2020 bis März 2021 soll der Erstangeklagte 61 Kilo Cannabisblüten und fünf Kilo Heroin anderen überlassen haben, der 29-Jährige 135 Kilo Cannabisblüten und der verurteilte 26-Jährige 38 Kilo. Vorgeworfen wird den Männern außerdem, große Mengen an Drogen importiert und anderen angeboten zu haben. Bei zwei von ihnen wurden Waffen gefunden, die sie eigentlich nicht besitzen durften.

Anklage stützt sich auf Chats

Die Vorwürfe gegen die drei Angeklagten fußen auf Chats, die von internationalen Behörden sichergestellt wurden, nachdem sie ein Handysystem, das als nicht abhörbar und infiltrierbar galt, gehackt hatten, erläuterte der Staatsanwalt. Darin hätten sich die Männer intensiv über ihre Geschäfte ausgetauscht. Diese gestanden vor Gericht zwar, im Suchtgifthandel aktiv gewesen zu sein, wiesen aber mehrere Vorwürfe zurück. Der Erstangeklagte bestritt etwa, mit 61 Kilo Cannabisblüten gehandelt zu haben. Es seien nur 29 gewesen. Mit Heroin sei er überhaupt nicht in Berührung gekommen, das müsse ebenfalls Cannabis gewesen sein.

Auch die beiden anderen gaben an, in den Chats angegeben und übertrieben zu haben. „Schreiben und reden ist nicht strafbar, angeben ist nicht strafbar, sich größer zu machen, als man ist, ist auch nicht strafbar“, betonte ihr Verteidiger. Jener des 37-Jährigen bezweifelte gar, ob die Chats im Verfahren überhaupt verwendet werden dürfen. Die Nutzer seien ohne Grundlage gehackt worden: „Das ist grundrechtswidrig“, meinte er.