Außerdem sind die Zuverdienstgrenzen bei den beiden Kinderbetreuungsgeldmodellen erhöht worden. Damit sei eine langjährige Forderung der AK umgesetzt worden, hieß es. Zukünftig können zum Beispiel beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld 200 Euro mehr, also 7.800 Euro, dazuverdient werden.
Michalitsch: Eine Hürde weniger für Väter
Der „Familienzeitbonus“ während des „Papamonats“ wird zukünftig nicht mehr auf das Kinderbetreuungsgeld des Vaters angerechnet. Somit gebe es für frisch gebackene Väter eine finanzielle Hürde weniger, um mehr Zeit mit ihren Kindern verbringen zu können, so AK-Präsident Gerhard Michalitsch.
Auch auf der Liste der Neuerungen: Sozialversicherungsleistungen, wie beispielsweise das Krankengeld, das Wiedereingliederungsgeld nach längerem Krankenstand, oder das Rehabilitationsgeld werden aufgewertet.