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Wirtschaft

Was sich 2023 für Arbeitnehmer ändert

Das neue Jahr bringt laut AK viel Neues für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Wichtige Änderungen: die Verlängerung der Sonderbetreuungszeit, die Aufwertung der Sozial- und Sozialversicherungsleistungen und die Erhöhung der Familienbeihilfe.

Außerdem sind die Zuverdienstgrenzen bei den beiden Kinderbetreuungsgeldmodellen erhöht worden. Damit sei eine langjährige Forderung der AK umgesetzt worden, hieß es. Zukünftig können zum Beispiel beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld 200 Euro mehr, also 7.800 Euro, dazuverdient werden.

Michalitsch: Eine Hürde weniger für Väter

Der „Familienzeitbonus“ während des „Papamonats“ wird zukünftig nicht mehr auf das Kinderbetreuungsgeld des Vaters angerechnet. Somit gebe es für frisch gebackene Väter eine finanzielle Hürde weniger, um mehr Zeit mit ihren Kindern verbringen zu können, so AK-Präsident Gerhard Michalitsch.

Auch auf der Liste der Neuerungen: Sozialversicherungsleistungen, wie beispielsweise das Krankengeld, das Wiedereingliederungsgeld nach längerem Krankenstand, oder das Rehabilitationsgeld werden aufgewertet.