Seit Anfang Dezember gilt der vom Bund finanzierte Strompreisdeckel. Es handelt sich um einen Zuschuss für alle Haushalte, der nicht beantragt werden muss. Er wirkt automatisch auch schon bei den von der Burgenland Energie für Februar angekündigten neuen monatlichen Vorschreibungen. Gefördert wird allerdings nur der Preis bis zu einem Jahresverbrauch von 2.900 Kilowattstunden. Für den darüber liegenden Verbrauch ist der Marktpreis zu zahlen. Zusätzlich gewährt die Burgenland Energie noch einen Rabatt – mehr dazu in Strompreisbremse in Kraft und Burgenland Energie: Preiserhöhung mit sozialer Abfederung. Was das alles zusammen dem einzelnen Haushalt bringt, hängt vom konkreten Energieliefervertrag und vom Verbrauch ab.

Wärmepreisdeckel des Landes
Die zweite große Förderaktion ist der ab Jänner 2023 geltende Wärmepreisdeckel des Landes. Er ist sozial gestaffelt und gilt für alle Heizungsarten, also etwa auch für Öl und Pellets. Anspruch haben Haushalte mit einem Jahresnettoeinkommen von unter 63.000 Euro. Das gilt für zirka drei Viertel der Haushalte. Dieser Zuschuss muss beim Land beantragt werden, und zwar online oder mit Formularen, die im Laufe des Jänners in den Gemeindeämtern aufgelegt werden.
Der Förderbetrag ist mit maximal 2.000 Euro begrenzt. Der Zuschuss wird in zwei Raten ausbezahlt. Voraussetzung ist die Bereitschaft, auf eine klimafreundliche Heizungsart umzustellen, wenn dies zumutbar ist. Bei der Antragstellung werden Daten zum Einkommen und zu den Heizkosten benötigt. Man sollte also zum Beispiel die letzte Öl- oder Pellets-Rechnung einreichen oder die aktuellen Vorschreibungen fürs Gas – mehr dazu in Interesse an Wärmepreisdeckel-Modell und Pensionisten profitieren von Heizkosten-Förderung.

Heizkostenzuschuss: Antrag bis 31. Dezember
Der vom Land ausbezahlte Heizkostenzuschuss von 700 Euro ist für die Bezieher sehr niedriger Einkommen reserviert. Die Grenze liegt für Alleinstehende bei einem Nettomonatseinkommen von 979 Euro. Der Heizkostenzuschuss kann nur mehr bis 31. Dezember beantragt werden.