Politik

3-G-Regel in Spitälern und Pflegeheimen fällt

Am Freitag fällt die 3-G-Regel für Besucherinnen und Besucher und Beschäftigte in Spitälern, Alters- und Pflegeheimen bzw. anderen Gesundheitseinrichtungen. Das kündigte das Gesundheitsministerium in einer Aussendung an. Auch im Burgenland wird die 3G-Regel fallen, heißt es vom Land.

Die FFP2-Maskenpflicht als Schutz für Patienten und Bewohner bleibt hingegen bestehen. Das kündigte Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) Donnerstagabend an und begründete diese Maßnahme mit der aktuellen Situation in den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, wo derzeit gleich drei Viruserkrankungen auftreten: Neben dem Coronavirus treten auch Influenza und das RS-Virus verstärkt auf.

„Maske effektivster Schutz“

„Ein auf SARS-CoV-2 ausgerichteter Testnachweis ist nicht mehr zielführend, die FFP2-Maske ist hingegen derzeit der effektivste Schutz gegen eine Ansteckung mit einer dieser drei Viruserkrankungen. Daher setzen wir unsere Begleitverordnung außer Kraft – auch wenn diese Maßnahme aufgrund der erneuten Kurzfristigkeit, mit der die Novelle der Basismaßnahmenverordnung seitens des Bundes angekündigt und kundgemacht wurde, wieder einmal sehr rasch umgesetzt werden musste", so Doskozil.

Die Teststationen bei den Krankenhäusern bleiben bestehen. Außerdem soll die Bevölkerung das Impfangebot in Anspruch nehmen – mehr dazu in news.ORF.at.