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Politik

Land will Gastpatientenregel in Wien prüfen

Nach der Ankündigung, dass Patienten aus den Bundesländern – und damit auch aus dem Burgenland – in Wiener Spitälern nur mehr in Notfällen behandelt werden sollen, ist die Aufregung groß. Vom Land heißt es dazu, dass die Angelegenheit geprüft werde. Kritik gibt es von der Ärztekammer.

Gastpatientinnen und -patienten sollen in Wiener Spitälern nur mehr in Ausnahmefällen behandelt werden. Personen ohne Hauptwohnsitz in Wien sollen an ihre Heimatbundesländer verwiesen werden, sofern sie keine Akutversorgung bzw. Behandlungen benötigen, die nur in Wiener Spitälern angeboten werden. Das hält der Wiener Gesundheitsverbund in einem Schreiben an die Direktoren der Krankenhäuser fest – mehr dazu in Spitäler: Gastpatienten nur noch Ausnahmen.

Der Wiener Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) verteidigte das. Die Gemeindespitäler seien auf die Wiener Bevölkerung ausgerichtet, im Zuge der Personalnot müsse der Wiener Gesundheitsverbund reagieren. „Wir haben im Augenblick so viele Patienten, dass ein ganzes Spital nur für Gastpatienten da ist. Und das ist in der augenblicklichen Form der Finanzierung mit den anderen Bundesländern so einfach nicht vorgesehen“, so Hacker.

Betroffen seien durch die Gastpatienten auch die Wartezeiten in den Spitälern. „Wenn die Wartelisten auch deswegen steigen, weil wir solche Behandlungen machen, die ganz ohne Probleme woanders stattfinden können, dann ist das natürlich einer von mehreren Bausteinen“, so der Wiener Gesundheitsstadtrat. Der Gesundheitsverbund verzeichnet laut eigenen Angaben in den Wiener Spitälern durchschnittlich rund 20 Prozent Gastpatienten. Wie viele genau davon aus dem Burgenland kommen, könne man nicht sagen heißt es am Montag gegenüber dem ORF Burgenland.

LH-Büro: Gastpatienten vertraglich geregelt

Im Burgenland heißt es aus dem Büro des Landeshauptmannes am Montag, dass die Behandlung von Gastpatienten mit einer pauschalen Abgeltung gültig vertraglich geregelt sei, und zwar in einer 15a-Vereinbarung zwischen dem Bund und den Bundesländern. Man geht davon aus, dass das weiter gelte. Das Burgenland prüft gerade im Detail, wie der aktuelle Vorstoß des Wiener Gesundheitsverbundes tatsächlich gemeint sei – Grund zur Beunruhigung sehe man derzeit keinen.

Eine Person liegt im Krankenbett.
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Der burgenländische und der niederösterreichische Patientenanwalt halten die Regelung für nicht rechtskonform

Patientenanwalt: Regelung nicht rechtkonform

Der burgenländische Patientenanwalt Lukas Greisenegger schloss sich der Meinung des niederösterreichische Patientenanwalts Gerhard Bachinger an, der die von Hacker angekündigte Gastpatientenregel nicht für rechtskonform hält – mehr dazu in Kritik an Wiener Gastpatientenregel. Kritik an dem Vorhaben kam am Montag auch von der Ärztekammer Burgenland. Laut Präsident Christian Toth sei man in vielen Bereichen auf die Kooperation mit der Bundeshauptstadt angewiesen.

„Wir können nicht von heute auf morgen Strukturen aufbauen, um alle Patienten bei uns im Burgenland überhaupt behandeln zu können. Ich halte das für einen völlig falschen Zugang. Jeder ist in Österreich versichert und sollte damit die Möglichkeit haben, sich in Österreich behandeln zu lassen. Wir selbst behandeln ja auch viele Wiener Patienten, die etwa im Sommerurlaub einen Zweitwohnsitz im Burgenland haben. Es sollte kein Thema sein, dass man das nicht macht“, so Toth.

Kritik der FPÖ und ÖVP: „Irrweg Wiens“

Die FPÖ Burgenland bezeichnet das Vorgehen in Wien als „rote Machtdemonstration auf Kosten der Gesundheit vieler Burgenländer“. Eine rasche Klärung „dieses Irrweges Wiens“ sei zu begrüßen, „allenfalls auch auf dem Klagsweg“, so Landesgeschäftsführer Rudolf Smolej.

Die ÖVP fordert Landeshauptmann Doskozil zu Gesprächen mit dem Wiener Bürgermeister Michael Ludwig und Gesundheitsstadtrat Hacker auf, „um dieses katastrophale Vorhaben zu stoppen“, sagt Klubobmann Markus Ulram. „Die Burgenländer haben sich eine umfassende qualitative Gesundheitsversorgung verdient, das darf keine Frage des Wohnortes sein. Parteiinterne Querelen dürfen hier nicht auf dem Rücken der Menschen ausgetragen werden“, so Ulram.