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Sport

Verbände erfreut über PRAE-Erhöhung

Die sogenannte „pauschale Reisekostenaufwendung“ (PRAE) gibt es seit 2009. Gemeinnützige Sportvereine können ihren Spielern oder Betreuern damit steuer- und sozialversicherungsfrei Reisekosten und Aufwand entschädigen. Nun wird die PRAE deutlich erhöht, zur Freude vieler Funktionäre und Verbände.

Bisher lag die PRAE, die pauschale Reisekostenaufwendung, bei 540 Euro pro Monat. Sport- und Finanzministerium entschieden sich nun für eine Wertanpassung und erhöhten die PRAE um rund 33 Prozent – konkret sind es künftig 720 Euro. Der maximal abrechenbare Tagessatz verdoppelt sich sogar und liegt nun bei 120 Euro pro Tag.

PRAE in der Praxis

Das bedeutet, dass gemeinnützige Amateurklubs – zum Beispiel ihren Spielern – 720 Euro im Monat ausbezahlen dürfen – ohne diesen Betrag versteuern zu müssen. Das betrifft auch steuerfreie Aufwandsentschädigungen für Trainer, Schiedsrichter oder etwa medizinische Betreuer. In der Praxis vereinfacht diese Erhöhung der Aufwandsentschädigung die Arbeit der Vereine oder Verbände.

Niessl für Ausweitung von Bezieherkreis

Auch Sport Austria Präsident Hans Niessl bewertet die Anpassung positiv, wünscht sich aber noch, dass auch der Kreis der möglichen Bezieher erweitert wird. So sollten zum Beispiel auch Helfer bei Veranstaltungen entschädigt werden dürfen, so Niessl.